Rz. 267

 
Lfd. Nr. Warenbezeichnung Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition)
10 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, und zwar  
 
a) Kartoffeln, frisch oder gekühlt,
Position 0701
 
b) Tomaten, frisch oder gekühlt,
Position 0702 00 00
 
c) Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt,
Position 0703
 
d) Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt,
Position 0704
 
e) Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt,
Position 0705
 
f) Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt,
Position 0706
 
g) Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt,
Position 0707 00
 
h) Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt,
Position 0708
 
i) anderes Gemüse, frisch oder gekühlt,
Position 0709
 
j) Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren,
Position 0710
 
k) Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet,
Position 0711
 
l) Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet,
Position 0712
 
m) getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert,
Position 0713
 
n) Topinambur
aus Position 0714

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