Rz. 92

Das derzeitige MwSt-System in der EU stellt im Grunde lediglich eine Übergangsregelung dar, die später durch das sog. endgültige MwSt-System abgelöst werden soll. Weil ein Übergang zum endgültigen MwSt-System auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch ist, hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Vorschläge bezüglich der Anwendung der Steuersätze im Rahmen der sog. Übergangsregelung vorgelegt. Allerdings konnten sich die EU-Mitgliedstaaten hierauf nicht verständigen.

Rz. 93 einstweilen frei

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