Rz. 37
Zusammenfassend setzt der Einzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG damit als kumulative Tatbestandsmerkmale voraus:
- Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG (§ 3 Abs. 13 UStG Rz. 15),
- Feststehen des Ortes der mit dem Gutschein verbrieften Lieferung oder sonstigen Leistung im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Rz. 30f.),
- Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Rz. 32ff.).
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