Rz. 37

Ohne unmittelbaren Bezug auf eine spezielle Regelung in Art. 17 Abs. 2 MwStSystRL hat die deutsche Finanzverwaltung[1] auch den Vorgang der nicht steuerbaren Überlassung eines Gegenstands an eine Arbeitsgemeinschaft als Gesellschafterbeitrag der der Art nach vorübergehenden Verwendung zugeordnet, sodass ein Transport eines Gegenstands (z. B. einer Baumaschine) in einen anderen Mitgliedstaat keine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1a UStG auslöst. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand in dem anderen Mitgliedstaat einer Arbeitsgemeinschaft (z. B. insbesondere im Baugewerbe) als Gesellschafterbeitrag überlassen wird. Mittelbar wird dies aus Art. 17 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL ableitbar sein. Verschafft aber der Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft, an der er beteiligt ist, die Verfügungsmacht an dem Gegenstand, liegt eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG vor.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge