Rz. 125

Bei den Schiffsbesichtigern[1] handelt es sich um vereidigte Sachverständige, die von allen am Schiff beteiligten Stellen beauftragt werden können, z. B. von dem Eigentümer des Schiffs, von Versicherungsgesellschaften, Verursachern des Schadens.[2] Meistens sind die Schiffsbesichtiger für bestimmte Aufgaben spezialisiert, z. B. für den Zustand eines Schiffes, für den Zustand der Maschinenanlagen, für Havarieschäden usw. Auch hier gilt, dass der Schiffsbesichtiger nur noch in den Ausnahmefällen unter die Steuerbefreiung der §§ 4 Nr. 2, 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG fällt, sofern er seine Leistungen unmittelbar an Betreiber der Seeschifffahrt oder die DGzRS erbringt.[3]

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