Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
Rz. 57
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im engeren Sinne hat die Ermittlung der im Segmentbericht anzugebenden Daten gemäß IFRS 8.25 – entsprechend dem management approach – auf Basis der Werte zu erfolgen, die auch an die obersten Entscheidungsträger übermittelt werden, d. h. nach den intern festgelegten Grundsätzen und Methoden; dies gilt auch dann, wenn diese intern verwendeten Finanzberichterstattungsgrundsätze von den in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verwendeten Rechnungslegungsmethoden abweichen.
Falls intern verschiedene Segmentergebnisse zur Ressourcenallokation und der Überwachung der Ertragskraft verwendet werden, dann sind gemäß IFRS 8.26 Satz 2 für die Darstellung im Segmentbericht die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verwenden, welche die höchste Konsistenz mit denjenigen im konsolidierten Abschluss aufweisen.
In IFRS 8.25 wird nicht ausdrücklich auf den Fall eingegangen, dass für verschiedene Segmente unterschiedliche Ergebnisgrößen zur Steuerung verwendet werden. Ein solcher Fall ist bspw. vorstellbar, dass sich die obersten Entscheidungsträger für die Segmente ihres Industriebereichs Segmentergebnisse zur Ermittlung der Gesamtkapitalrentabilität (d. h. Segmentergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen und (Ertrag-)Steuern) und für ein eigenes Finanzdienstleistungssegment Segmentergebnisse zur Ermittlung der Eigenkapitalrentabilität (d. h. Segmentergebnis nach Abzug von Zinsaufwendungen und häufig nach (Ertrag-)Steuern) berichten lassen und die Industriesegmente anhand der Gesamtkapitalrendite und das Finanzdienstleistungssegment anhand der Eigenkapitalrendite beurteilen und steuern. Aufgrund des management approach wird geschlossen, dass es möglich ist für verschiedene Segmente unterschiedliche Ergebnisgrößen zu berichten, falls die Segmente entsprechend mit unterschiedlich definierten Berichtsgrößen geführt werden.
Rz. 58
Die Verwendung interner Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Segmentberichterstattung verfolgt den Zweck, dem Abschlussadressaten die Segmente nicht nur in der internen Abgrenzung, sondern vor allem auch mit den Wertansätzen zu präsentieren, wie sie gegenüber dem Management berichtet werden.
Dafür nimmt IFRS 8 in Kauf, dass die Segmentdaten sich nicht als unmittelbare Aufgliederung der für die externe Abschlusspublizität ermittelten Zahlen ergeben.
Rz. 59
So ist es beispielsweise möglich, dass als Segmentergebnis das Betriebsergebnis unter Einbeziehung von kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungskosten, kalkulatorischen Zinsen und unter Verwendung kalkulatorischer Wechselkurse ermittelt und berichtet wird. Ebenso ist vorstellbar, dass auch andere Ergebnisgrößen zur Steuerung verwendet und als Segmentergebnis berichtet werden, wie z. B. der Deckungsbeitrag oder das Brutto-Betriebsergebnis; weiterhin sind auch Ergebnisgrößen, welche unrealisierte Gewinne aus schwebenden Geschäften miteinbeziehen, oder auch cashflow-basierte Ergebnisgrößen (z. B. operativer Cashflow oder Free Cashflow) möglich
Dennoch verwenden nur sehr wenige Unternehmen eine von den IFRS abweichende Ergebnisgröße.
Eine Erklärungsursache hierfür kann die bereits weit fortgeschrittene Integration von internem und externem Berichtswesen sein, eine andere die in IFRS 8.26 Satz 2 enthaltene Regelung, dass bei (parallel) mehreren zur internen Steuerung verwendeten Segmentergebnissen diejenige zu verwenden ist, welche den im IFRS-Konzernabschluss verwendeten (Bilanzierungs- und Bewertungs-)Methoden am ähnlichsten ist.
Im Bereich des Segmentvermögens könnte, um Verzerrungen vorzubeugen, die aus unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten des Sachanlagevermögens resultieren, das Sachanlagevermögen intern auch mit aktuellen Zeitwerten bewertet sein. In diesem Fall wäre auch dieselbe Bewertung in der externen Segmentberichterstattung vorzunehmen. Weiterhin ist auch eine Beschränkung des Segmentvermögens auf die langfristigen Vermögenswerte, welche den Segmenten zugeordnet sind, möglich.
Die Segmentschulden könnten bspw. nur langfristige Schulden beinhalten oder in Abweichung von den im IFRS-Konzernabschluss anzuwendenden Bewertungsvorschriften für Finanzschulden diese zu Marktwerten bei fiktiver Annahme sich eigenständig finanzierender Segmente bewerten. Falls eine Bewertung der Finanzschulden zu Marktwerten unter der Annahme sich eigenständig finanzierender Segmente stattfindet, stellt dies eine wichtige Grundlage für die Ermittlung segmentbezogener Unternehmenswerte und damit zur Aufdeckung von Bewertungsdiskrepanzen zur Marktkapitalisierung der Bericht erstattenden Einheit dar.
Rz. 60
Dem management approach folgend schreibt IFRS 8 keine inhaltliche Definition der Größen Segmentergebnis, Segmentvermögen und Segmentschulden vor. Damit nimmt IFRS 8 bewusst auch eine geringere zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit und indirekt Ermessensspielräume bei der Gestaltung des Segmentberichts durch das die Segmentber...