Nicht zu den Herstellungskosten gehören:
- Forschungs- und Vertriebskosten;
- Steuern vom Einkommen (Einkommens- oder Körperschaftsteuer);[1]
- Gewerbesteuer;[2]
- Umsatzsteuer (gehört zu den Vertriebskosten, die die Herstellungskosten ebenfalls nicht berühren);
- Zölle und Verbrauchsteuern;
- Zinsen für Fremdkapital, das nicht direkt zugeordnet werden kann;[3]
- Kosten der Geldbeschaffung.
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