Bei der Bestimmung der angemessenen Angaben im Anhang sind alle Aspekte einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung zu berücksichtigen. Der Betreiber und der Konzessionsgeber haben in jeder Periode die folgenden Angaben zu machen:
a) |
eine Beschreibung der Vereinbarung, |
d) |
Veränderungen der Vereinbarung während der Laufzeit der Konzession und |
e) |
wie die Konzessionsvereinbarung eingestuft wurde. |
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