ADR |
European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR) |
ADNR |
Regulation for the Carriage of Dangerous Substances on the Rhine (EU) |
AEO Authorized Economic Operator = Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter |
Mit der behördlichen Anerkennung als AEO sind Vereinfachungen im Zollverfahren verbunden. Ein AEO gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. EU-Kommission Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" TAXUD/1450/2006 |
AEO Zertifikate:
- AEO -C "Zollrechtliche Vereinfachungen"
- AEO -S "Sicherheit"
- AEO -F "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit"
|
Zoll-Kodex, 3 AEO-Varianten mit folgenden Vorteilen:
- Weniger häufige Prüfungen von Waren und Unterlagen (alle Arten von AEO).
- Vorrangige Prüfung von zur Kontrolle ausgewählten Sendungen (alle Arten von AEO).
- Keine erneute Prüfung der Bedingungen für zollrechtliche Vereinfachungen (z. B. vereinfachtes Anmeldeverfahren, Anschreibeverfahren, zugelassener Empfänger bzw. Versender), die bereits beim AEO-Zertifikat geprüft wurden (für AEO -C und AEO-F).
- Reduzierter Datensatz bei Abgabe von summarischen Vorabanmeldungen (für AEO-S und AEO -F),
- Vorabunterrichtung bei beabsichtigen Kontrollen (für AEO -S und AEO -F).
- Verbesserte Zusammenarbeit mit dem Zoll.
|
Anerkannter bekannter Versender, bV Übergangsregelung bis 25. März 2013 |
Ab dem 29. April 2013 müssen Unternehmen vom Luftfahrt-Bundesamt den Status des "behördlich anerkannten Bekannten Versenders" erhalten haben, um "sichere Luftfracht" versenden zu können. Luftfracht anderer Versender muss vor dem Verladen in ein Luftfahrzeug gesichert werden (etwa durch Röntgen, Sprengstoffuntersuchung etc.). Bis 28.04.2010 wurden Bekannte Versender vom Reglementierten Beauftragten anerkannt, wenn sie Sicherheitsmaßnahmen durchführten und eine Verpflichtungserklärung (Sicherheitserklärung des BV) unterzeichnet hatten. Seit 29.04.2010 müssen sie vom LBA zugelassen werden. In der Überganszeit behielten durch einen RB anerkannte bVs ihren Status für diesen RB (notwendig hierzu Sicherheitsprogramm und Schulungsmaßnahmen). |
Anschreibeverfahren, ASV |
Einstufiges Ausfuhrverfahren: Der Ausführer kann die Ausfuhr komplett über eine Ausgangszollstelle abwickeln, ohne vorab eine vereinfachte elektronischen Zollanmelddung bei seiner Ausgangszollstelle abgeben oder die auszuführenden Waren bei dieser gestellen zu müssen. Damit wird der Gestellungsort vom Amtsplatz der Abfertigungszollstelle beispielsweise in die Geschäftsräume des Warenempfängers verlagert. Die eingetroffenen Waren sind in der betrieblichen Buchführung anzuschreiben. Der Verfahrensinhaber verpflichtet sich, später eine zusammenfassende, ergänzende Zollanmeldung abzugeben. Voraussetzung: Bewilligung durch das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die Buchhaltung des Antragstellers überwiegend erfolgt. Rechnungswesen, das die fortlaufende, vollständige und richtige Erfassung aller Ausfuhrsendungen gewährleistet. Nutzung nur für außenwirtschaftlich genehmigungsfreie Ware oder bei nicht abschreibungspflichtigen Sammelgenehmigungen über ATLAS. |
Anti-Terrorismus-Verordnung der EU |
Im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat die Europäische Union Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus erlassen. Danach ist es verboten, Personen, die in den Anhängen dieser Verordnungen (sog. Terrorismuslisten) namentlich aufgeführt sind, Gelder oder andere finanzielle Vermögenswerte direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollten sicherheitshalber auch Logistik-Dienstleistungen gezählt werden. |
ATLAS |
Mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) wird die weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleistet |
BAFA |
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt notwendige Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz. |
Beförderer (ADR/RID/ADNR 1.21.) |
Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt. |
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) |
Das BAG hat nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden |
CAS Nummer |
Chemical Abstract Services Registrierungsnummer zur international einheitlichen Bezeichnung chemischer Stoffe |
CMR Convention, Convention on the Contract for the International Carriage of Goods |
UN-Übereinkommen von 1956 über die Güterbeförderung auf der Straße |
EORI Nummer |
Die Economic Operators Registration and Identification Nummer ist der EU-weite Nachfolger der deutschen Zollnummer. Sie wird beim Informations- und Wissenmanagement Zoll beantragt. |
Freier Verkehr, zollrechtlich |
Nach Erledigung des Zollverfahrens "Überführung in den zollrechtlich (und steuerrechtlich) freien Verkehr", darf über die Waren, die dann den Status einer Gemeinschaftsware haben, grundsätzlich frei verfügt werden. |
Gefahrgut, Gefahrstoff |
Güter und Stoffe, di... |