Der Restbuchwert des Taxis und die Darlehensverbindlichkeit sind auszubuchen. Der Wert, der den Verkaufserlös des Buchwerts des Taxis übersteigt, ist ein betrieblicher Ertrag. Die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Darlehen wird als Forderung gegenüber Wolfgang Müller erfasst.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?