BMF, Schreiben v. 25.3.2011, IV D 2 - S 7419/09/10001, BStBl I 2011, 304

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird nach Abschnitt 25.2 Abs. 4 Satz 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.10.2010 (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 14.3.2011, IV D 2 – S 7124/07/10002 geändert worden ist, folgender Satz 7 angefügt:

7Inländische Zu- und Abbringerflüge sind in die Zielortregelung einzubeziehen, wenn die als Reisevorleistung in Anspruch genommene Beförderungsleistung einschließlich der Zu- und Abbringerflüge nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen eine einheitliche Beförderungsleistung darstellt (vgl. Abschnitt 3.10 UStAE).”

Dieses Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 25 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2011, 304

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