Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen sind zum jeweiligen o. g. Fälligkeitsdatum die Umlagen für Mutterschaftsaufwendungen (U2), die Insolvenzgeldumlage (IU bzw. U3) für Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft und ggf. für Arbeitgeber mit bis zu 30 (vollzeitbeschäftigten) Arbeitnehmern die Umlagen für Entgeltfortzahlungsaufwendungen bei Krankheit (U1) an die jeweiligen Krankenkassen abzuführen.
Buchung der Umlagen
Die Buchung erfolgt zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen; es kann allerdings in der GuV ein Extra-Aufwandskonto eingerichtet werden (z. B. 4131 im SKR 03 oder 6111 im SKR 04).
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4110/4120 6010/6020 |
Löhne/Gehälter | 2.000,00 | 1755/3790 | Lohnverrechnung | 2.432,00 |
4130/6110 | Gesetzliche soziale Aufwendungen (Beiträge) | 386,50 | |||
4131/6111 | Gesetzliche soziale Aufwendungen (Umlagen) | 45,50 |
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