Rz. 57

Nach § 10 b Abs. 1a EStG sind Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung begünstigt (Rz. 54).

 

Rz. 58

vorläufig frei

 

Rz. 59

vorläufig frei

 

Rz. 60

vorläufig frei

 

Rz. 61

vorläufig frei

 

Rz. 62

vorläufig frei

 

Rz. 63

vorläufig frei

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