Rz. 57
Nach § 10 b Abs. 1a EStG sind Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung begünstigt (Rz. 54).
Rz. 58
vorläufig frei
Rz. 59
vorläufig frei
Rz. 60
vorläufig frei
Rz. 61
vorläufig frei
Rz. 62
vorläufig frei
Rz. 63
vorläufig frei
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