Als nicht steuerbar bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die deshalb nicht besteuert werden, weil sie nicht unter die 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen.[1]
Zu den nicht steuerbaren Einnahmen gehören u. a.:
- Lotteriegewinne und andere (Glücks-)Spielgewinne sowie Preisgelder (außer bei Berufsspielern)[2];
- Erbschaften und Schenkungen;
- der Erwerb durch Fund;
- Einnahmen im Rahmen einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei sowie
- grundsätzlich der Verkauf von Privatvermögen (Ausnahmen: § 17 EStG; § 20 Abs. 2 EStG; § 23 EStG i. V. m. § 22 Nr. 2 EStG; § 21 UmwStG).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen