In den vergangenen Jahren sind die internationalen Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steueroasen erheblich ausgeweitet worden. Hierbei ist zunächst Art. 26 des OECD-MA zu nennen, der die Amtshilfe in Steuersachen zum Gegenstand hat und zunehmend in Abkommen aufgenommen wird. Auch die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA führt diesen in Art. 26 auf.
Weitere Regelungen sind auf der EU-Ebene vorgenommen worden. So wurde die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden der Länder erheblich ausgeweitet. Seit 2014 besteht auf der EU-Ebene ein automatischer Informationsaustausch.
Weiterhin werden die FACTA-Regelungen nunmehr auch auf der EU-Ebene angewendet. Hierbei handelt es sich um ein US-amerikanisches Gesetz zu Ausforschung privater Vermögensverhältnisse, insbesondere waren Schweizern Banken das Ziel der Maßnahme. Kreditinstitute müssen hierbei Daten ihrer Kunden an die US-Steuerbehörden übermitteln. Dies kann nunmehr auch bei EU-Bürgern erfolgen. In der Zwischenzeit besteht auch eine automatische Auskunft mit den USA. Am 31.5.2015 haben die beiden Staaten hierzu eine Vereinbarung getroffen.
Bereits seit 2011 werden Informationen über Zinsen auf der Grundlage der EU-Zinsrichtlinie zwischen den EU-Ländern ausgetauscht. Die Schweiz und Liechtenstein sind bedingt eingebunden, einige EU-Länder haben Vorbehalte angemeldet. Diese Maßnahmen sollen zukünftig weiter ausgebaut werden. Auch werden auf der Grundlage des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes in der Zwischenzeit mit einer Vielzahl von Staaten Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ausgetauscht.
Zudem wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von DBA mit Staaten abgeschlossen, die entweder erstmalig ein vollständiges DBA beinhalten oder aber zumindest eine Pflicht zur Auskunft unter den im jeweiligen DBA normierten Voraussetzungen beinhalten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa:
- DBA mit Liechtenstein v. 17.11.2011 sowie zum Informationsaustausch v. 2.9.2009
- DBA zum Informationsaustausch mit Andorra v. 25.11.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit Antigua und Barbuda v. 19.10.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit den Bahamas v. 9.4.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit den Bermuda v. 3.7.2009
- DBA zum Informationsaustausch mit den Britischen Jungferninseln v. 5.10.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit den Cookinseln v. 3.4.2012
- DBA zum Informationsaustausch mit Gibraltar v. 13.8.2009
- DBA zum Informationsaustausch mit Grenada v. 3.2.2011
- DBA zum Informationsaustausch mit Guernsey v. 26.3.2009
- DBA zum Informationsaustausch mit Isle of Man v. 2.3.2009
- DBA zum Informationsaustausch mit Jersey v. 27.7.2008
- DBA zum Informationsaustausch mit den Cayman-Inseln v. 27.5.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit Monaco v. 27.7.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit Monserrat v. 28.10.2011
- DBA zum Informationsaustausch mit San Marino v. 21.6.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit St. Lucia v. 7.6.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit St. Vincent v. 29.3.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit Turk Inseln v. 4.6.2010
- DBA zum Informationsaustausch mit St. Kitts and Nevis v. 20.11.2015.
Weitere Verhandlungen laufen. Auch mit Panama ist ein Abkommen zur Amtshilfe seit 2013 paraphiert. Inwieweit diese DBA allerdings in der Praxis auch angewandt werden, kann im Einzelfall durchaus fraglich sein. Ein auch wirtschaftliches wichtiges Land, mit dem derzeit immer noch ein vollständig DBA-freier Zustand besteht, ist Brasilien.