LfSt Niedersachsen, Schreiben vom 22.12.2021, S 7221 - 145 - St 173
Umsatzsteuerliche Beurteilung von verschiedenen Wegen der Leistungserbringung
1. Allgemeines
Durch Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 – BGBl I S. 1266 – wurde die Nummer 50 der Anlage 2 zum UStG eingefügt. Danach unterliegt auch die Lieferung, die Einfuhr, der innergemeinschaftliche Erwerb sowie die Vermietung von Hörbüchern unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG dem ermäßigten Steuersatz.
Durch Art. 11 Nr. 7 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 – BGBl I S. 2451 – wurde § 12 Abs. 2 UStG um die lfd. Nr. 14 ergänzt. Danach unterliegt die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a bis e und Nr. 50 der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, unter den weiteren Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 UStG dem ermäßigten Steuersatz. Das Gleiche gilt auch für die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten.
2. Überlassung der o. a. Erzeugnisse in elektronischer Form
Die Steuermäßigung gilt unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird. Von der Ermäßigung ausgenommen sind Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Entscheidend ist, ob die digitalen Produkte in ihrer Funktion über die gedruckter Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften deutlich hinausgehen. Weitergehende Ausführungen hierzu enthält Abschn. 12.17 Abs. 1 UStAE.
3. Zugang zu Datenbanken
Nach Abschn. 12.17 Abs. 2 Satz 4 UStAE ist eine Datenbank i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG eine Sammlung von Werken, Daten und anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln zugänglich sind. Erforderlich für die Begünstigung ist, dass die Datenbank eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthält und somit primär durch die Bereitstellung begünstigter Werke i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 14 Satz 1 UStG geprägt wird. Dabei ist auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen. Unschädlich ist, wenn die Datenbank auch oder nur andere der in Nummer 49 Buchst. a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugnisse (z. B. Noten) in elektronischer Form enthält.
Die folgende Übersicht stellt für o. g. Produkte zusammenfassend die maßgeblichen Steuersätze dar, die für verschiedene Wege der Leistungserbringung anzuwenden sind.
Leistung |
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Umsatzsteuerliche Beurteilung |
Steuersatz |
Buch/Zeitung |
Überlassung in Form eines Druckerzeugnisses |
Die Lieferung, die Einfuhr, der innergemeinschaftliche Erwerb sowie die Vermietung von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes unterliegt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. m. lfd. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz. |
7 % |
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Internetdownload eines E-Books/ E-Papers |
Vor dem 18. Dezember 2019 ausgeführte Umsätze: Es handelt sich um eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung, die die Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt. |
19 % |
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nach dem 18. Dezember 2019 ausgeführte Umsätze: Die Überlassung eines E-Books/E-Papers unterliegt dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG. |
7 % |
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Online-Verleih eines E-Books/ E-Papers |
Vor dem 18. Dezember 2019 ausgeführte Umsätze: Die entgeltliche Nutzungsüberlassung von digitalen Informationsquellen durch Bibliotheken steht nicht der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) gleich. § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG findet daher keine Anwendung. Die Überlassung der eLibraries an die Bibliotheken durch die Verlage unterliegt ebenfalls dem allgemeinen Steuersatz. |
19 % |
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Nach dem 18. Dezember 2019 ausgeführte Umsätze: Der Online-Verleih eines E-Books/E-Papers unterliegt dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG. |
7 % |
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Lieferung eines Druckerzeugnisses mit Zugang zu E-Book/Hörbuch/E-Paper |
Vor dem 18. Dezember 2019 ausgeführte Umsätze: Wird neben der Abgabe eines Druckerzeugnisses auch gleichzeitig der elektronische Zugang zum E-Book oder Hörbuch bzw. E-Paper eingeräumt, handelt es sich jeweils um eigenständige, gesondert zu würdigende Leistungen. Die anzuwendenden Steuersätze ergeben sich aus den o. g. Grundsätzen. |
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Hat der Leistungsempfänger für die Einräumung des Zugangs zum E-Book bzw. E-Paper ein gesondertes Entgelt zu entrichten, ist dies die Bemessungsgrundlage für die auf elektronischem Wege erbrachte Leistung. Erfolgt der Zugang ohne gesondert vereinbartes Entgelt, ist der Gesamtkaufpreis nach Maßgabe von Abs... |