Für den Amtsrichter, dessen Dezernat i. d. R. noch andere Wirtschaftsdelikte umfasst (z. B. Verstöße gegen das Ausländergesetz oder das Lebensmittelrecht etc.), bilden Hinterziehungsfälle häufig den weniger beliebten Teil seiner Tätigkeit, sind doch diese Verfahren oft dadurch gekennzeichnet, dass sie umfangreich und kompliziert sind und die Sachverhalte sich häufig auch noch in "Uralt-Zeiträumen" abspielen. Letzteres kann im Einzelfall zur Folge haben, dass zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung der Wohnsitz eines Zeugen nicht mehr ermittelbar oder dieser sogar schon verstorben ist. Der Umstand, dass Strafrichter nicht immer vertiefte Kenntnisse des Steuerstrafrechts und wirtschaftlicher Abläufe haben, kann sich sowohl für als auch gegen Angeklagte auswirken.

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