Steuerfallen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht nicht nur bei Ausgangsleistungen. Auch wenn ein Unternehmer Leistungen von anderen Unternehmern in Anspruch nimmt, muss er auf eine zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung achten. In vielen Fällen ist Steuerschuldner für eine in Deutschland ausgeführte steuerpflichtige Leistung nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger. Erkennen die beteiligten Unternehmer dies nicht, können sich insbesondere bei dem Leistungsempfänger erhebliche finanzielle Risiken ergeben. Dabei muss nicht nur auf die allgemein bekannten Sachverhalte geachtet werden; auch bei häufig vorkommenden "Alltagsfällen" kann so manche Überraschung auf den Steuerpflichtigen lauern.

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