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Strafverteidigungskosten für erwachsene Kinder keine außergewöhnliche Belastung

Karin Heger
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Leitsatz

1. Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres volljährigen Kindes erwachsen regelmäßig nur dann aus sittlichen Gründen zwangsläufig und können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein, wenn es sich um ein innerlich noch nicht gefestigtes, erst heranwachsendes Kind handelt, dessen Verfehlung strafrechtlich noch nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden kann (Klarstellung zu BFH, Urteil vom 23.5.1990, III R 145/85, BStBl II 1990, 895).

2. Ob Aufwendungen der Eltern für die Wahlverteidigung eines volljährigen Kindes in anderen Fällen als aus sittlichen Gründen zwangsläufig anzuerkennen sind, kann im Übrigen nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

 

Normenkette

§ 1601 BGB , § 1602 Abs. 1 BGB , § 1603 Abs. 1 und 2 BGB , § 1610 Abs. 1 und 2 BGB , § 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB , § 33 Abs. 1 und 2 Satz 1 EStG , § 120 Abs. 3 FGO , § 1 Abs. 2 JGG , § 105 JGG , § 140 StPO , § 141 Abs. 1 StPO , § 142 Abs. 1 StPO

 

Sachverhalt

Die Klägerin hat einen im Jahr 1969 außerehelich geborenen Sohn, der weitgehend (vom 3. bis zum 17. Lebensjahr) von den Großeltern erzogen wurde, weil die Klägerin für den Lebensunterhalt der Familie berufstätig war. Ende 1986 nahm sie den Sohn zu sich. Dieser legte 1989 das Fachabitur ab. Im Anschluss an den Zivildienst begann er mit verschiedenen Lehrverhältnissen sowie einem Studium, ohne dieses abzuschließen. Zeitweise (von 1993 bis 1995) betrieb er (ohne Erfolg) eine Vermittlungsagentur für Künstler in Diskotheken.

Seit Juli 1996 bezog er als Umschüler bei einem Berufsförderungszentrum ein monatliches Übergangsgeld von 2.800 DM. Er mietete im Dezember 1996 eine eigene Wohnung an. In dieser Wohnung tötete er am 30.6.1997 eine Bekannte. Das Landgericht verurteilte ihn hierfür zu einer Freihei...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres volljährigen Kindes als außergewöhnliche Belastung  Leitsatz (amtlich) 1. Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres volljährigen Kindes erwachsen ...

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