1Das Fahreignungsseminar, die Vorschriften hierzu und der Vollzug werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2Die Evaluierung hat insbesondere zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat. 3Die Bundesanstalt für Straßenwesen legt das Ergebnis der Evaluierung bis zum 1. Mai 2019 dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr[1] [Vom 05.12.2014 bis 16.07.2024: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur] in einem Bericht zur Weiterleitung an den Deutschen Bundestag vor.

[1] Geändert durch Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.07.2024. Anzuwenden ab 17.07.2024.

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