Praxis-Beispiel

Belege für Betriebsausgaben wurden unverschuldet vernichtet

Der Steuerpflichtige hat in 02 aufgrund eines Hochwasserschadens – sein Büro war betroffen – einen Großteil der Belege für Betriebsausgaben verloren.

Das Finanzamt kann sich mit dem Steuerpflichtigen über die Summe der Betriebsausgaben per Schätzung gem. § 162 AO verständigen, wenn Ersatzbelege nur schwer beschaffbar sind. Dabei kann zur Höhe der Betriebsausgaben auf die in 01 getätigten zurückgegriffen werden.

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