Prof. Dr. Heinz Kußmaul, Dr. Manuel Gottfreund
Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter https://www.esteuer.de abrufbar.
Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Optional ist allerdings bereits eine Anwendung auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, möglich und wird explizit nicht beanstandet. Aus technischer Sicht soll eine Übermittlung unter Zugrundelegung der aktualisierten Taxonomien für Testfälle ab November 2024 und für Echtfälle ab Mai 2025 möglich sein.
Hervorzuheben ist der diesjährig das erste Mal dem Schreiben beigefügte Hinweis des BMF, dass ab der Taxonomie-Version 6.9, die dem Turnus entsprechend im nächsten Jahr erscheinen dürfte, eine Änderung im Bereich der Mussfelder geplant ist. Nach derzeitigem Stand, der dem des Anwendungsschreibens vom 28.9.2011 entspricht, müssen die in den Taxonomien als "Mussfeld" gekennzeichneten Positionen zwingend befüllt werden. Sind Mussfelder nicht zu belegen, da sich die entsprechenden Werte nicht aus der Buchführung ergeben, muss ein sog. Leerwert übermittelt werden – aus technischer Sicht muss das Feld mit dem Nullwert "NIL" übermittelt werden. Zukünftig sollen nur noch solche Positionen nach vorstehenden Grundsätzen zwingend zu befüllen sein, die für die jeweilige Rechtsform auch zulässig sind. Ziel der Maßnahme ist eine Reduzierung der Größe des Datensatzes.
Das Taxonomie-Update 2024 enthält vorwiegend Anpassungen, die aus fortlaufenden Bemühungen zur Qualitätssicherung resultieren. Primär wurden einzelne Bezeichner sowie deren englische Übersetzung überprüft und angepasst. Gleichzeitig wurden zahlreiche definitorische Hinweise, die sog. "definitionGuidance", überarbeitet bzw. ergänzt. Auch die Auszeichnung von Rechtsformen und Mussfeldern wird einer ständigen Kontrolle unterzogen. Um die Praktikabilität der Taxonomie zu verbessern, wurde die Mussfeldtiefe im Zuge des Updates teilweise optimiert. Im Übrigen löscht die Finanzverwaltung wie üblich Positionen, deren Gültigkeitsdatum mehr als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt. Besonders hervorzuheben sind Änderungen, die aufgrund neuer gesetzlicher oder verwaltungsseitiger Vorgaben notwendig wurden und mit dem vorliegenden Update nun eine Berücksichtigung erfahren haben:
- Im Bereich der Stammdaten (GCD-Modul) wurden neben der Streichung der Rechtsformauszeichnung "legalFormEU" der Position "Berichtsbestandteile, GuV nach MicroBilG" – es handelt sich mangels Anwendungsbereichs um eine überflüssige Aufforderung zur Ankündigung des genannten Berichtsteils – Änderungen aufgrund des Inkrafttretens des MoPeG notwendig. Gesellschaften bürgerlichen Rechts können sich seit Inkrafttreten der Reform des Rechts der Personengesellschaften gem. § 707 BGB zur Eintragung in ein Gesellschaftsregister anmelden. Durch eine neue Position im GCD-Modul kann darüber zukünftig bei der Erstellung der E-Bilanz berichtet werden. Zusätzlich wurden zahlreiche Positionen betreffend die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dahingehend erweitert, dass davon auch die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts umfasst ist.
- Eine weitere Anpassung im GCD-Modul betrifft die Position "Gesellschafter/(Sonder-)Mitunternehmer". Der definitorische Hinweis der Position wurde mit der Klarstellung versehen, dass auch im Falle der Organisation als EWIV, welche gewisse Ähnlichkeiten mit der deutschen OHG aufweist, zwingend Angaben zum Kreis der Gesellschafter bzw. Mitunternehmer getätigt werden müssen.
- Da ab Herbst 2024 sukzessive alle wirtschaftlich tätigen nat. Personen, jur. Personen sowie Personenvereinigungen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten, deren Vergabe und Verarbeitung sich nach § 139c AO richtet, wurden die bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingeführten Positionen betreffend die Übermittlung der W-IdNr., die bisher noch gegenstandslos waren, als Mussfelder ausgestaltet.
Neben den vorstehenden Modifikationen im Bereich der Stammdaten haben sich auch Änderungen in der Kern- sowie in der Branchentaxonomie ergeben, von denen die Wesentlichsten im Folgenden dargestellt werden sollen:
- Als Reaktion auf die Einführung der globalen Mindeststeuer zum 1.1.2024 wurden sowohl die Kern- und Branchentaxonomie als auch die Spezialtaxonomien um zahlreiche Positionen aus den Bereichen "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände", "Steuerrückstellungen", "Steuern vom Einkommen und Ertrag" sowie "Zurechnungen" erweitert. Betroffen sind die Berichtsteile Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie steuerliche Gewinnermittlung (auch für besondere Fälle), die dahingehende Ergänzungen erfahren haben.
- Am 1.1.2023 ist die neue Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (sog. JAbschlWUV) in Kraft getreten. Wohnungsunternehmen im Sinne der Verordn...