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Teil C: Interne Leistungsverrechnung (ILV) / 16.2.2 Umlagen setzen falsche Anreize

Guido Kleinhietpaß
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Oft wird die Umlage damit begründet, dass ein indirekter, d. h. schlecht messbarer Bezug zur Inanspruchnahme von internen Leistungen bestehe. Diese Kosten müssten schließlich (vom Empfänger der Umlage) gedeckt werden. Die Begründung stimmt – aber nicht für die Umlage. Sie wäre vielmehr für die Verrechnung passend, denn dort wird für die in Anspruch genommene Menge gezahlt:

Der interne Kunde kann die Höhe der Kosten durch eine Verringerung oder Steigerung der Leistungsmenge steuern. Daraus folgt zwingend, dass der Verrechnungspreis innerhalb der Periode nicht angepasst werden darf. Das Ziel heißt hier Planungssicherheit für den abnehmenden Bereich. Andernfalls wird sowohl jeglicher Motivationseffekt zur sparsamen Verwendung der Leistung konterkariert als auch ein wichtiges Steuerungssignal für das Angebot dieser Leistung unterdrückt. Eine perfide Form der Umlage findet durch nachträgliche Preisanpassungen statt.

Im folgenden Beispiel hat die Serviceabteilung 100 Mengeneinheiten (Stück/Vorgänge) zu 100 EUR Kosten geplant. Der Plankostensatz beträgt also einen EUR. Das kann je Stück oder je Vorgang sein. Das Beispiel ist unabhängig davon, ob es sich um eine materielle Leistung oder eine Dienstleistung handelt. Um das Beispiel weiterhin einfach zu halten, gibt es nur eine nachfragende Abteilung. Nach einem Jahr sind 40 Einheiten nachgefragt worden. Die nachfragende KSt erwartet eine Kostenbelastung von 40 EUR.

Mit der gesunkenen Abnahmemenge seien in unserem Beispiel auch die Kosten der leistenden KSt etwas gesunken. Sie betragen 90. Es entsteht eine Unterdeckung (nicht gedeckte Strukturkosten[813]) von 50 EUR. Diese ist auf der Service-KSt und am Ende der Periode en bloc in der Ergebnisrechnung auszuweisen. Das ist die richtige Vorgehensweise.

Erst die Abweichung signalisiert ...

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