Kurzbeschreibung:

Die VP werden aus steuerlicher Sicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹); d. h., es wird die R- oder die TNMM (gemäß obigem Beispiel) angewendet. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand von konsolidierten Kennzahlen (›Management Reporting‹) sowie bereits vorhandener Controllingsysteme/-reportings, die dann systemimmanent nicht mehr durch die steuerlichen VP beeinflusst sind. Beispielsweise: konsolidierte Ergebnisrechnung oder Herstellungskostenermittlung je Produkt, Produktgruppe, Business Unit, Region (auch als ›durchgestochene‹/›durchgerechnete‹ Marge bezeichnet).

Beurteilung aus Controllingsicht:

  • Im Vergleich zu Modell 1 ist ein höherer Implementierungsaufwand erforderlich, da die konsolidierte Ergebnisrechnung idealerweise eine homogene ERP-Landschaft (oder eine Business-Intelligence-Lösung) voraussetzt, bei der global einheitliche Kontenrahmen und Kostenarten vorliegen. Es handelt sich vor allem um einen zwar einmaligen, dafür aber erheblichen Aufwand zur Schaffung der zentralen Datenbasis und der Definition der erforderlichen Controllingberichte.
  • Diese Art der Steuerung über konsolidierte Ergebniskennzahlen löst die Sicht auf Ergebnisse von Einzelgesellschaften ab und führt nach Erfahrungen diverser Konzerne zu höheren Konzerndeckungsbeiträgen als die Summe der ›Silos‹. Es entsteht eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit der Performance der Produkte durch die konsolidierte Sicht auf die globale und die mehrere Gesellschaften umfassende Wertschöpfungskette. Die Führung kann bessere Entscheidungen treffen.

Beurteilung aus steuerlicher Sicht:

  • Dieses Modell führt zu einer steuerlich angemessenen wertschöpfungsadäquaten Ergebnisverteilung.
  • Der Vorteil besteht darin, dass der steuerliche VP keine Bedeutung mehr für die operativen Einheiten eines Konzerns hat. Die Steuerabteilung besitzt hohe Freiheitsgrade, die VP so zu beeinflussen, dass Steuerrisiken reduziert und Chancen für den Konzern realisiert werden können.
  • Da in solchen Modellen der VP im Tagesgeschäft an Bedeutung verliert, muss dennoch sichergestellt sein, dass die Steuerabteilung gemeinsam mit dem Controlling ein Legal-Entity-basiertes Margenreporting/-monitoring durchführt, um ggf. VP Anpassungen umzusetzen. Auch im Rahmen der Erstellung der legal entity bezogenen VP-Dokumentation werden beide Abteilungen auf Input anderer Konzernabteilungen angewiesen sein.

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