Jean Bramburger-Schwirkslies, Michele Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Einzuhaltende Formvorschriften
- Verbuchung
- Umsatzsteuer
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Debitoren |
10000 bis 69999 |
10000 bis 69999 |
|
Debitoren |
Erlöse 19 % USt |
8400 |
4400 |
|
Erlöse 19 % USt |
So kontieren Sie richtig!
Die Buchung des Teilzahlungspreises erfolgt auf das Konto "Debitoren 10000 bis 69999" (SKR 03/SKR 04). Der Erlös wird auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400/4400 (SKR 03/04) gebucht.
Die Buchung des anfallenden Umsatzsteuerbetrags erfolgt auf das Konto "Umsatzsteuer" 1776/3806 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Debitoren |
|
an Erlöse 19 % USt |
an Umsatzsteuer |
Die Anzahlung wird auf das Konto "Kasse" 1000/1600 (SKR 03/04) gebucht.
Buchungssatz:
Kasse |
|
an betreffende Debitorenkonto 10000 bis 69999 (SKR 03 und SKR 04) |
Die Buchung der monatlichen Rate erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Bank |
|
an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verkauf eines Kopierers auf Teilzahlungsbasis
Hans Groß verkauft seinem Kunden Klinz einen Kopierer auf Teilzahlungsbasis. Dem Teilzahlungsgeschäft liegen folgende Modalitäten zugrunde:
- Barzahlungspreis inkl. 19 % Umsatzsteuer 2.380 EUR
- 1,5 % Bearbeitungsgebühr des Verkaufspreises
- Anzahlung 500 EUR
- 12 Monatsraten
- Kreditaufschlag pro Rate 0,5 %
- Teilzahlungspreis 2.530,64 EUR
- effektiver Jahreszins 12,5 %
- Fälligkeit der 1. Rate am Beginn des dem Vertragsschluss folgenden Monats
Berechnung
Nettopreis |
2.000,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer |
380,00 EUR |
Barverkaufspreis |
2.380,00 EUR |
1,5 % Bearbeitungsgebühr |
35,70 EUR |
|
2.415,70 EUR |
Anzahlung |
./. 500,00 EUR |
Kreditbetrag |
1.915,70 EUR |
0,5 % Kreditaufschlag für 12 Monate |
114,94 EUR |
Betrag der Raten |
2.030,64 EUR |
Buchung des Verkaufs:
Der Teilzahlungspreis von 2.030,64 EUR ergibt sich aus der Summe aus Ratenzahlungsbetrag und Anzahlung.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
10006/10006 |
Kunde Klinz |
2.530,64 |
8400/4400 |
Erlöse 19 % USt |
2.380,00 |
|
|
|
8100/4100 |
Steuerfreie Umsätze |
150,64 |
Erhalt der Anzahlung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1000/1600 |
Kasse |
500 |
10006/10006 |
Kunde Klinz |
500 |
Verbuchung der monatlichen Rate:
Die monatliche Rate beträgt 1/12 des Ratenzahlbetrags = 169,22 EUR.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
169,22 |
10006/10006 |
Kunde Klinz |
169,22 |
3 Das Teilzahlungsgeschäft darf nicht mit Anzahlungen verwechselt werden, es ist eine Finanzierungshilfe
Das Wesen des Teilzahlungsgeschäfts besteht darin, dass der Verkäufer dem Erwerber die Ware gegen Leistung einer Anzahlung und/oder gegen Bezahlung des Restkaufpreises in monatlichen Raten übergibt.
Der Verkäufer wird regelmäßig in die einzelnen Raten neben der Tilgung auch Zinsen und Bearbeitungsgebühren einrechnen.
3.1 Die Rechte des Erwerbers werden durch die Verbraucherschutzregeln geschützt
Das Teilzahlungsgeschäft ist rechtlich eine Finanzierungshilfe. Bei der Finanzierungshilfe wird die Fälligkeit der Geldforderung hinausgeschoben.
Auf das Teilzahlungsgeschäft gelten neben einigen Vorschriften über das Verbraucherdarlehen zusätzlich die §§ 507 ff. BGB.
Vom Teilzahlungsgeschäft ist der finanzierte Kauf zu unterscheiden. Hierbei nimmt der Käufer bei einem Finanzierungsinstitut ein Darlehen auf.
3.2 Der Kunde muss Privatperson sein
Die Verbraucherschutzregeln setzen voraus, dass der Veräußerer Gewerbetreibender und der Kunde Privatperson ist. Ist der Kredit oder das kreditähnliche Geschäft für den Gewerbebetrieb des Kunden oder für dessen freiberufliche Tätigkeit bestimmt, kommt das Verbraucherschutzrecht grundsätzlich nicht zur Anwendung.
3.3 Der Kredit muss 200 EUR übersteigen
Das Gesetz gilt ferner nicht, wenn der Kreditbetrag 200 EUR nicht übersteigt oder dem Verbraucher ein Zahlungsaufschub von nicht mehr als 3 Monaten eingeräumt wird.
Die Vorschriften des Gesetzes sind zum Schutz des Verbrauchers zwingend. Eine hiervon abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Verbrauchers ist unwirksam.
3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig
Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.
Schriftform einhalten
Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig. Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kredit in Anspruch nimmt, z. B. wenn dem Verbraucher die Sache übergeben wird. Die Gegenleistung des Verbrauchers richtet sich in diesem Fall nach dem an sich nichtigen Vertrag.
Der Vertrag muss die folgenden Bestandteile enthalten:
Barzahlungspreis
Hierunter versteht man den üblichen Verkaufspreis. Würde der Kunde sofort bezahlen, bekäme er zu diesem Preis die Ware ausgehändigt.
Teilzahlungspreis
Hierunter versteht man die Summe aller vom Käufer zu zahlenden Beträge. Er umfasst Gebühren (z. B. Bearbeitungsgebühr) und auch die Anzahlung.
- Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilleistungen (Raten)
- Effektiver Jahreszins
- Kosten einer Versicherung
- Sicherheiten (z. B. die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung)
Recht des Widerrufs
Der Verb...