2.1 Typische Leistungen
Als sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation gelten Leistungen, mit denen die Übertragung, die Ausstrahlung oder der Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige elektromagnetische Medien ermöglicht und gewährleistet werden. Dazu gehören auch die Abtretung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur Übertragung, zur Ausstrahlung oder zum Empfang. Insbesondere zählen dazu:
- die Übertragung von Signalen, Schrift, Bild, Ton, Sprache oder Informationen jeglicher Art via Festnetz, Mobilfunk, Satellitenkommunikation oder Internet;
- Videoübertragungen und Schaltungen von Videokonferenzen;
- die Bereitstellung von Leitungskapazitäten oder Frequenzen im Zusammenhang mit der Einräumung von Übertragungskapazitäten im Festnetz, Mobilfunknetz, in der Satellitenkommunikation, im Rundfunk- und Fernsehnetz und beim Kabelfernsehen;
- Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einräumung von Übertragungskapazitäten zur Sicherung der Betriebsbereitschaft durch Fernüberwachung oder Vor-Ort-Service;
- die Verschaffung von Zugangsberechtigungen zu den Festnetzen, Mobilfunknetzen, der Satellitenkommunikation, dem Internet und dem Kabelfernsehen;
- die Überlassung von sog. "Calling-cards", bei denen die Telefongespräche, unabhängig von welchem Apparat sie geführt werden, über die Telefonrechnung für den Anschluss im Heimatland abgerechnet werden;
- die Vermietung und das Zurverfügungstellen von Telekommunikationsanlagen im Zusammenhang mit der Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten der verschiedenen Übertragungskapazitäten. Dagegen handelt es sich bei der Vermietung von Telekommunikationsanlagen ohne Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten von Übertragungskapazitäten um die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände;
- die Einrichtung von "Voice-Mailbox"-Systemen.
Beispiele für Telekommunikationsleistungen
Zu den Telekommunikationsdienstleistungen gehören z. B.:
- Festnetz- und Mobiltelefondienste zur wechselseitigen Ton-, Daten- und Videoübertragung einschließlich Telefondienstleistungen mit bildgebender Komponente (Videofonie);
- über das Internet erbrachte Telefondienstleistungen einschließlich VoIP-Dienstleistungen (Voice over Internet Protocol);
- Sprachspeicherung (Voicemail), Anklopfen, Rufumleitung, Anruferkennung, Dreiwegeanruf und andere Anrufverwaltungsdienste;
- Personenrufdienste (sog. Paging-Dienste)
- Audiotextdienste;
- Fax, Telegrafie und Fernschreiben;
- der Zugang zum Internet und World Wide Web;
- private Netzanschlüsse für Telekommunikationsverbindungen zur ausschließlichen Nutzung durch den Dienstleistungsempfänger.
2.2 Online-/Teledienste
Von den Telekommunikationsleistungen sind die sog. Onlinedienste, u. a. die über globale Informationsnetze (z. B. Internet) entgeltlich angebotenen Inhalte der übertragenen Leistungen, zu unterscheiden.
Online- und Teledienste sind gesondert zu beurteilende selbstständige Leistungen
Es handelt sich um gesondert zu beurteilende selbstständige Leistungen, deren Art für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung maßgebend ist.
Nicht zu den Telekommunikationsleistungen gehören insbesondere:
- Angebote im Bereich Onlinebanking und Datenaustausch;
- Angebote zur Information (Datendienste, z. B. Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote);
- Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze (z. B. Navigationshilfen);
- Angebote zur Nutzung von Onlinespielen;
- Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.
Inhalt von Online-Diensten
Der Inhalt dieser Leistungen kann z. B. in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von bestimmten Rechten, in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, in der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Beratung, in der Datenverarbeitung, in der Überlassung von Informationen oder in einer auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung bestehen.
2.3 Gemischte Leistungen (Online-Dienste)
Die Anbieter globaler Informationsnetze (sog. Online-Anbieter) erbringen häufig ein Bündel sonstiger Leistungen an ihre Abnehmer. Zu den Telekommunikationsdienstleistungen der Online-Anbieter gehören insbesondere:
- die Einräumung des Zugangs zum Internet;
- die Ermöglichung des Bewegens im Internet;
- die Übertragung elektronischer Post (E-Mail) einschließlich der Zeit, die der Anwender zur Abfassung und Entgegennahme dieser Nachrichten benötigt, sowie die Einrichtung einer Mailbox.
Besteht die vom Online-Anbieter als sog. "Zugangs-Anbieter" erbrachte sonstige Leistung vornehmlich darin, dem Abnehmer den Zugang zum Internet oder das Bewegen im Internet zu ermöglichen, handelt es sich bei daneben erbrachten sonstigen Leistungen zwar nicht um Telekommunikationsleistungen, jedoch um unselbstständige Nebenleistungen, die wie Telekommunikationsleistungen behandelt werden.
Zugangs-Anbieter erbringt Telekommuni...