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Termingeschäfte

Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Termingeschäfte sind nach der Definition des Wertpapierhandelsgesetzes § 2 Abs. 2 WpHG Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet. Die Begriffe Termingeschäft, Derivate und derivatives Finanzinstrument werden dabei in den meisten Fällen synonym verwendet. Termingeschäfte weisen zwei grundlegende Merkmale auf. Erstens wird bei den Termingeschäften im Gegensatz zu den Kassageschäften die gegenseitige Erfüllung (Zahlung des Kaufpreises und Lieferung des Kaufobjekts) nicht sofort, sondern für einen späteren Zeitpunkt vereinbart. Der Kurs für die zukünftige Erfüllung wird jedoch bereits am Tag des Abschlusses des Termingeschäftes festgelegt. Zweitens führt der derivative Charakter dazu, dass der Wert des Instruments von dem Wert eines anderen Finanztitels, einer Ware oder einer anderen definierten Bezugsgröße abhängt.

1 Arten von Termingeschäften

Termingeschäfte können hinsichtlich der Art ihrer Erfüllung in bedingte und unbedingte Termingeschäfte unterschieden werden. Bei einem bedingten Termingeschäft handelt es sich um ein Geschäft, das vom Käufer des Kontrakts nicht zwingend zu erfüllen ist. Der Käufer besitzt vielmehr ein Wahlrecht, die Erfüllung des Geschäfts verlangen zu können. Bei einem unbedingten Termingeschäft sind dagegen sowohl Käufer als auch Verkäufer zur Erfüllung des Geschäfts verpflichtet. Zu den bedingten Termingeschäften zählen die Optionen, während die unbedingten Termingeschäfte insbesondere die swaps und die futures umfassen.

Neben der Systematisierung hinsichtlich der Art der Erfüllung kann eine weitere Unterscheidung hinsichtlich der Art des Handelsplatzes vorgenommen werden. Geschäfte, die über eine Börse zustande kommen, werden den börslichen T...

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