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Verhandelt
zu ... am ...
Vor dem unterzeichneten Notar
...
erschienen die Beteiligten
1) Frau ..., geb. am ..., wohnhaft in ..., ...
- ausgewiesen durch ... -
und
2) Herr ..., geb. am ..., wohnhaft in ..., ...
- ausgewiesen durch ... -
Die Beteiligten sind zur Gewissheit des Notars voll geschäfts- und testierfähig.
[1]
Der Notar fragte die Beteiligten vor der Beurkundung, ob er oder eine Person, mit der er sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat, bereits außerhalb seiner Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war oder ist, soweit diese Tätigkeit nicht im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.
[2]
Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden
Gemeinschaftlichen Testaments und Ehevertrages |
Präambel
...
[3]
§ 1 Widerruf
Wir, die Eheleute ... und ..., widerrufen hiermit sämtliche vorherigen letztwilligen Verfügungen und treffen gemeinsam die nachfolgenden Verfügungen. Die Erbfolge soll sich also ausschließlich nach den Verfügungen in diesem Testament richten.
[4]
Alternativ
Wir, die Eheleute ... und ... widerrufen hiermit die folgenden früher von uns gemachten Verfügungen von Todes wegen:
... (Angaben zum Teilwiderruf)
[5]
Alternativ
§ 1 Rücktritt vom Erbvertrag
Am ... habe ich ... zur Urkunde des Notars ..., UR-Nr. ..., mit ..., einen Erbvertrag geschlossen. Ich habe mir in § ... des Vertrags gem. § 2293 BGB den Rücktritt von sämtlichen vertragsmäßigen Verfügungen unbeschränkt vorbehalten. Von diesem Rücktrittsrecht mache ich nun Gebrauch und erkläre dem anderen Vertragsteil, ..., den Rücktritt. Ich ersuche um die Erteilung zweier Ausfertigungen dieser Urkunde, wobei eine der Ausfertigungen über den Notar durch Vermittlung des Gerichtsvollziehers gem. § 132 BGB Herrn/Frau ... zugestellt werden soll.
Alternativ
Mit … habe ich vor dem Notar … , UR-Nr. … einen Erbvertrag geschlossen, in dem wir uns gegenseitig mit erbvertraglicher Bindung zu Erben eingesetzt haben. In diesem Erbvertrag hat sich jeder von uns ein Rücktrittsrecht vorbehalten. Von diesem habe ich in einer gesonderten Urkunde, UR-Nr. … Gebrauch gemacht.
[6]
§ 2 Erbeinsetzung
Wir, die Eheleute ... und ..., setzen zum alleinigen Erben des Erstversterbenden von uns unser Kind ..., geboren am ..., , ersatzweise dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ein.
Unser Kind ..., geboren am ..., ist enterbt.[7]
Alternativ
Wir, die Eheleute ... und ..., bestimmen als unseren letzten Willen, dass unsere nachfolgend genannten Kinder uns gemeinsam und zu gleichen Teilen beerben:
...(Namen und Geburtsdaten der nicht enterbten Kinder).
Unser Kind ..., geboren am ..., ist enterbt.[8]
Alternativ
Wir, die Eheleute ... und ... setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen Erben unseres gesamten Vermögens ein. Der überlebende Ehegatte soll Vorerbe sein. Er ist von allen gesetzlichen Verpflichtungen und Beschränkungen befreit, soweit dies rechtlich zulässig ist. Ersatzvorerben sollen unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen sein.
Unsere gemeinsamen Kinder ... und ... bestimmen wir zu Nacherben auf den Tod des Letztversterbenden und zu Erben des Letztversterbenden zu jeweils gleichen Teilen. Zu Ersatznacherben bestimmen wir die Abkömmlinge der jeweiligen Nacherben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.[9]
Alternativ
Derjenige unserer Abkömmlinge, der beim Tod des Erstversterbenden gegen dessen Willen den Pflichtteil durchsetzt, wird samt seiner Abkömmlinge nicht Nacherbe und nicht Erbe des Letztversterbenden.[10]
Alternativ
Wir, die Eheleute ... und ..., setzen unsere gemeinsamen Kinder ... zu gleichen Teilen zu unseren Erben ein. Ersatzerben sind die Abkömmlinge des weggefallenen Erben unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, wiederum ersatzweise tritt Anwachsung ein.
Alternativ
(1) Erbeinsetzung für den ersten Erbfall
Wir, die Eheleute ... und ..., setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein.
(2) Erbeinsetzung für den zweiten Erbfall
Wir, die Eheleute … und … setzen zum alleinigen Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden von uns unser Kind ..., geboren am ..., ersatzweise dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ein.
[11]
§ 3 Vermächtnisse
(1) Sollte der Ehemann der Erstversterbende von uns sein, so ordnet er folgende Vermächtnisse an:
Meine Ehefrau erhält sämtlichen in meinem Eigentum stehenden Hausrat, meine PKWs, das gesamte Inventar, einschließlich aller Kunstgegenstände, den Schmuck und alle persönlichen Gegenstände (Diese Vermächtnisanordnung sollte getroffen werden, falls die Ehefrau nicht Alleinerbin wird.)
Unser Kind ..., geboren am ..., erhält meine Anteile an der …KG (Diese Vermächtnisanordnung sollte für den Fall, dass das Kind, das die Anteile erhalten soll, nicht Alleinerbe wird, d.h. bei z.B. wechselseitiger Alleinerbeneinsetzung der Eheleute, getroffen werden.)
(2) Sollte die Ehefrau die Erstversterbende von uns s...
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