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erledigt |
Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht |
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Prüfung, ob Amt angenommen wird |
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Annahme des Amts gegenüber Nachlassgericht gem. § 2202 BGB erklären |
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Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckungszeugnisses |
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Beglaubigte Abschriften von Sterbeurkunden und Testamentsvollstreckungszeugnis anfertigen lassen |
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Nachlass in Besitz nehmen (Dokumentation) |
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Überschuldungsprüfung des Nachlasses und ggf. Antragstellung auf Nachlassinsolvenzverfahren |
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Erstellen eines Nachlassverzeichnisses und kontinuierliche Ergänzung |
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Einrichtung einer Buchführung für den Nachlass |
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Einrichtung eines separaten Kontos auf den Namen der Erben/des Nachlasses zur Abwicklung aller Ausgaben und Einnahmen für den Nachlass (ggf. ein Konto des Erblassers fortführen) |
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Vollmachten gegenüber Dritten widerrufen (Bankvollmacht Ehepartner) |
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Konten kündigen (Sperrfristen beachten); möglichst nur ein Konto zugunsten des Nachlasses führen |
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Festgeld vereinbaren |
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Wertpapierdepot auflösen oder unter Beachtung der Spekulationsfrist kündigen |
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Festverzinsliche Anlagen u. U. kündigen bei besserer Anlagemöglichkeit |
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Mitteilung an das Grundbuchamt, dass Testamentsvollstreckung angeordnet ist |
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Erben zur Mitwirkung auffordern über Vorschenkungen, Unterlagen, Informationen aller Art |
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Daueraufträge des Erblassers kündigen |
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Mietvertrag über Wohnung des Erblassers kündigen; ggf. dafür sorgen, dass überlebender Ehepartner in den Mietvertrag eintritt |
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Kündigung eines Heimplatzes |
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Kündigung von Mitgliedschaften aller Art, Abonnements, Vereine |
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Versicherungen zum Schutz wertvoller Nachlassgegenstände abschließen |
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Grundstücke bewerten lassen |
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Schätzung von Wertgegenständen in Auftrag geben |
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Brandversicherung informieren über Tod des Erblassers und Überprüfung, ob Prämie gezahlt ist |
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Bei Unfalltod Berufsgenossenschaft und private Unfallversicherer informieren und Entschädigungsleistung anfordern. Lebensversicherungen prüfen, informieren und ggf. Leistungen anfordern |
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Andere Versicherungen, z. B. Privathaftpflichtversicherung, kündigen oder Aufhebung wegen Risikowegfalls |
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Arzt- und Krankenhausrechnungen bezahlen bzw. bei Versicherungen zur Erstattung einreichen |
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Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen |
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Überprüfung des Testaments und ggf. anwaltliche Beratung einholen |
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Ausgleich der Erblasserverbindlichkeiten |
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Forderungen zugunsten des Nachlasses geltend machen (ggf. gerichtliche Geltendmachung gem. § 2212 BGB) |
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Dauerschuldner (Mieter) informieren und Zahlungseingänge überwachen |
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Erstellung von Steuererklärungen für den Erblasser; Berichtigung von Erklärungen |
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Fertigung der Erbschaftsteuererklärung und Zahlung der Erbschaftsteuer aus dem Nachlass (§ 32 ErbStG) |
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Vermächtnisse erfüllen |
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Kontinuierliche Informationserteilung an die Erben und Rücksprache mit den Erben |
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Regelmäßige Rechnungslegung inkl. eigener Auslagen an die Erben mit der Bitte um Freistellung von der möglichen Haftung und Vorlage der Schlussrechnung mit Teilungsplan. |
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