Der Export und Import von Gütern, Handels- und Vermittlungstätigkeiten, Dienstleistungen und Know-how Transfer im und ins Ausland können zur Durchsetzung wirtschaftspolitischer, außenpolitischer, fiskalischer oder humanitärer Zielsetzungen staatlichen Genehmigungserfordernissen und Beschränkungen unterliegen.

Die Verletzung entsprechender Pflichten ist häufig straf- oder bußgeldbedroht (z. B. Exportkontrollvorschriften nach Außenwirtschaftsgesetz und den EU-Verordnungen). Sie kann ferner den Entzug administrativer Erleichterungen zur Folge haben, die für den Geschäftsbetrieb wesentlich sind (z. B. die Zoll-Erleichterungen für einen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder die Erleichterungen für die Versendung von Luftfracht für einen "behördlich anerkannten Bekannten Versender").

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?