"NRW Überbrückungshilfe Plus"

Das Bundesprogramm der Überbrückungshilfe sieht vor, dass Kosten des privaten Lebensunterhalts, wie private Wohnkosten, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge nicht abgedeckt werden.

Zwar wurde der Zugang zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bis zum 30.9.2020 deutlich erleichtert, jedoch fallen viele Unternehmensinhaber, Freiberufler und Solo-Selbstständige durchs Raster. Ihnen soll durch die NRW Überbrückungshilfe Plus geholfen werden. Es handelt sich dabei um eine branchenübergreifende Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn). Antragsteller erhalten, sofern sie die Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe des Bundes erfüllen, eine zusätzliche Förderung i. H. v. 1.000 EUR pro Monat.

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