Eigenkapitalhilfe als zusätzliche Förderung
Beträgt der monatliche Umsatzeinbruch mindestens 50 % innerhalb des Förderzeitraums (November 2020 bis Juni 2021), werden für Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb zusätzliche Aufschläge gewährt! Im Laufe der Kalenderwoche 16/2021 wurde dies auch im Antragsportal eingearbeitet.
Folgende Aufschläge auf die Überbrückungshilfe III im jeweiligen Monat werden gewährt:
- 25 % auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % in 3 Monaten,
- 35 % auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % in 4 Monaten,
- 40 % auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % in 5 oder mehr Monaten.
Die entsprechenden Monate müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen – berücksichtigt werden nur Monate, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde. Bei antragstellenden Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten haben, wird im jeweiligen Monat November und/oder Dezember ein Umsatzrückgang von 50 % angenommen.
Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d. h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten. Sofern die "Bundesregelung Fixkostenhilfe" zugrunde liegt, darf die Förderung 70 % bzw. 90 % der insgesamt nachgewiesenen ungedeckten Fixkosten nicht überschreiten.
Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt somit bis zu 40 % des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten der o. g. Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger das Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erlitten hat. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 %. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erhöht sich der Zuschlag auf 35 %; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 % pro Monat.
Für Sonderregelungen geltend gemachte Fixkosten fallen nicht unter den Eigenkapitalzuschuss.