Überblick
Das Statistische Bundesamt hat zum 1.1.2008 eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, bekannt gemacht, welche die bisherige Ausgabe 2003 ersetzt. Die Abgrenzung der begünstigten Wirtschaftszweige im Investitionszulagenrecht richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH nach der jeweils aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Das BMF hat nun ein Anwendungsschreiben zum Übergang von der bisherigen zur aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige veröffentlicht.
Kommentar
Die Abgrenzung der Betriebe, die nach dem InvZulG 2007 begünstigt sind (verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen und Beherbergungsgewerbe), erfolgt mangels eigener Abgrenzungskriterien des InvZulG 2007 nach ständiger Rechtsprechung des BFH auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige. In dieser ist die Einschätzung der Wirtschaft über die Zuordnung einzelner wirtschaftlicher Betätigungen zu Wirtschaftszweigen dokumentiert. Eine solche Einordnung gewährleistet u. a. eine zielgerichtete Wirtschaftsförderung, die auch einer EU-rechtlichen Kontrolle standhält.
Das Statistische Bundesamt hat nun die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 veröffentlicht, welche die bisher im Investitionszulagenrecht anzuwendende Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 ersetzt. Die Ausgabe 2008 enthält eine Reihe von entscheidenden Änderungen, indem sowohl bisher begünstigte Wirtschaftszweige in nicht mehr begünstigte umgeschichtet werden, als auch bisher nicht begünstigte Wirtschaftszweige erstmals nun in die Begünstigung hineinwachsen. Außerdem gibt es eine Reihe von Betrieben, die von einer Begünstigungsgruppe in eine andere hinüberwechseln.
Für die erstmalige Anwendung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, gelten nach einem Anwendungsschreiben des BMF folgende Grundregeln:
- Gehört ein Betrieb nach der neuen Klassifikation erstmals nicht mehr zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, gilt die neue Klassifikation erst für solche Investitionen, die zu einem Investitionsvorhaben gehören, mit denen der Investor nach dem 31.12.2008 beginnt. Der Zeitpunkt des Beginns der Einzelinvestitionen ist ohne Bedeutung.
- Gehört der Betrieb erstmals zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, gilt die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige bereits für alle Investitionsvorhaben, mit denen der Investor nach dem 31.12.2007 begonnen hat oder beginnt. Vorher begonnene Investitionsvorhaben sind nicht begünstigt, auch wenn mit den Einzelinvestitionen nach dem 31.12.2007 begonnen wurde oder wird.
- Scheidet der Betrieb nach der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige aus dem Kreis der begünstigten Wirtschaftszweige aus, hat dies allein keinen Einfluss auf die Einhaltung der Zurechnungs-, Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzung, wenn der Betrieb weiterhin einem begünstigten Wirtschaftszweig nach der bisher geltenden Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, zuzurechnen ist.
Die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts veröffentlicht (http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Klassifikationen/Klassifikationen.psml). Das BMF-Schreiben enthält darüber hinaus Übersichten, aus denen die Auswirkungen auf die von der Umstellung betroffenen Wirtschaftszweige ersichtlich sind.
Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 4.2.2008, IV C 3 – InvZ 1015/07/0002.