Zum Jahreswechsel 2023/2024 besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des Veranlagungszeitraums 2023 zu prüfen und sich auf die Änderungen im Jahr 2024 einzustellen. Insbesondere müssen die auslaufenden und ggf. verlängerten Nichtbeanstandungsfristen der Finanzverwaltung beachtet werden. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2023 sowie einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen für 2024.

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