Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
S. Auris ist Unternehmerin, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Schweineohren und der Tierbedarfsartikel.
Insgesamt liegen 3 Vorgänge vor, die im Inland umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind.
Einkauf der frischen Schweineohren
Auris erwirbt von dem dänischen Unternehmer die Schweineohren, die nach der in ihrem Namen erfolgten Verarbeitung nach Deutschland gelangen. Die Unternehmerin realisiert damit im Inland einen innergemeinschaftlichen Erwerb, da die Gegenstände von Dänemark nach Deutschland gelangen, sie die Gegenstände als Unternehmerin für ihr Unternehmen erwirbt und der Verkäufer ein Unternehmer ist, der nach dänischem Recht offensichtlich auch nicht Kleinunternehmer ist. Der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist in Deutschland, da sich der Gegenstand der Lieferung (nach der Verarbeitung) am Ende der Warenbewegung im Inland befindet. Auris realisiert einen im Inland steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb.
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung für den Verkäufer
Der Verkäufer führt gegenüber Auris eine in Dänemark steuerbare Lieferung aus, die aber als innergemeinschaftliche Lieferung in Dänemark steuerfrei ist. Unschädlich ist, dass der Gegenstand der Lieferung noch verarbeitet wird, da die Verarbeitung im Namen der Leistungsempfängerin durchgeführt wird.
Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt keiner Steuerbefreiung nach § 4b UStG und ist somit steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ist alles, was Auris für die Lieferung der Schweineohren aufwendet, die Umsatzsteuer ist auf diesen Betrag heraufzurechnen.
Der Erwerb der frischen Schweineohren unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 2 der Anlage 2 zum UStG (Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse), da die Schweineohren offensichtlich zum menschlichen Verzehr geeignet sind.
Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben
Die von Auris als Leistungsempfängerin geschuldete Erwerbsteuer kann von ihr als Vorsteuer abgezogen werden, da sie mit den erworbenen Produkten keine vorsteuerabzugsschädlichen Ausgangsumsätze ausführen will.
Trocknung und Verpackung
Das Trocknen und Verpacken der Schweineohren stellt eine sonstige Leistung dar, da keine Verfügungsmacht an Gegenständen verschafft wird. Das zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterial stellt eine Nebensache dar. Die sonstige Leistung wird von dem dänischen Unternehmer nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG in Hamburg ausgeführt, da die Leistungsempfängerin die Leistung für ihr Unternehmen bezieht. Die Leistung des dänischen Unternehmers ist im Inland nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und in Ermangelung einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG auch steuerpflichtig.
Angabe in der Zusammenfassenden Meldung
Der leistende dänische Unternehmer muss den Umsatz in seiner dänischen Zusammenfassenden Meldung unter der USt-IdNr. der deutschen Leistungsempfängerin anmelden.
Da der leistende Unternehmer ein ausländischer Unternehmer ist und Auris die Leistung als Unternehmerin bezieht, wird sie zur Steuerschuldnerin für die ihr gegenüber ausgeführte Leistung (Reverse-Charge-Verfahren). Bemessungsgrundlage ist alles, was sie für die ihr gegenüber ausgeführte Leistung aufwendet, die Umsatzsteuer ist auf diesen Betrag heraufzurechnen. Die Leistung des dänischen Unternehmers unterliegt keiner Steuersatzermäßigung, sodass der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden ist. Die Umsatzsteuer entsteht nach § 13b Abs. 1 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist.
Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben
Die von Auris als Leistungsempfängerin geschuldete Umsatzsteuer kann von ihr als Vorsteuer abgezogen werden, da sie mit den erworbenen Produkten keine vorsteuerabzugsschädlichen Ausgangsumsätze ausführen will.
Kein innergemeinschaftliches Verbringen
Die verarbeiteten Schweineohren gelangen zwar nach der Verarbeitung für Auris von Dänemark nach Deutschland, ein innergemeinschaftliches Verbringen ist in einem solchen Fall nicht anzunehmen, da der verarbeitete Gegenstand schon im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs bzw. bezüglich der ausgeführten sonstigen Leistung im Bestimmungsmitgliedstaat zu einer umsatzsteuerlichen Erfassung geführt hat.
Verkauf der getrockneten Schweineohren
Der Verkauf der getrockneten Schweineohren wird durch Auris als Unternehmerin im Rahmen ihres Unternehmens ausgeführt. Da die Leistungsempfänger annahmegemäß etwas dafür bezahlen, liegt ein Leistungsaustausch vor. Da Verfügungsmacht an den Ohren verschafft wird, liegen Lieferungen vor, die dort ausgeführt sind, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Die Lieferungen sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG im Inland steuerbar und unterliegen auch keiner Steuerbefreiung nach § 4 UStG.
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Entgelt, dass die Leistungsem...