2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte
Informationen über das Mehrwertsteuersystem erteilt folgende Behörde:
Agenzia delle Entrate (Steuerbehörde)
Via C. Colombo, 426 C/D
00145 ROMA 00187 ROMA
Tel: +39 06 50543200
E-Mail: dc.normativaecontenzioso@agenziaentrate.it
Internet: www.agenziaentrate.it
Auf der Website www.agenziaentrate.it finden sich verschiedene Arten von Informationen zur MwSt: allgemeine Informationen, Steuerunterlagen und Formulare. Die allgemeinen Informationen liegen in italienischer Sprache vor. Ab dem 1.1.2006 ist für nicht in Italien ansässige Personen, die ihre umsatzsteuerlichen Pflichten selbst erfüllen, die Geschäftsstelle in Pescara zuständig ist. Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind ausschließlich in italienischer Sprache in der Datenbank des Dienstes für die Verwaltungs- und Steuerdokumentation ("Servizio di documentazione economica e tributaria") zu finden, die unter der Internet-Adresse www.finanze.it frei zugänglich ist.
2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer
Die Mehrwertsteuer-Registrierung ist für die Ausübung gewerblicher (einschließlich Handwerk) und freiberuflicher Tätigkeiten vorgeschrieben (Artikel 4 und 5 des italienischen Mehrwertsteuer-Gesetzes DPR Nr. 633/72). Eine Befreiung von der Anmeldepflicht ist nicht möglich.
Unternehmer, die im Zeitpunkt ihrer Registrierung in Italien die Genehmigung für innergemeinschaftliche Umsätze beantragen, werden automatisch in das innergemeinschaftliche Kontrollsystem VIES (MIAS) einbezogen. Unternehmer, die für vier aufeinanderfolgende Quartale keine Intrastat-Meldung abgeben, werden vom VIES-System ausgeschlossen.
2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer
Von der Website www.finanze.it lassen sich sämtliche Informationen zur direkten Identifikation für die MwSt eines nicht Ansässigen abrufen. Für den Antrag auf direkte Identifikation muss der nicht Ansässige das entsprechende Formular ANR/1, das auf der Website der Agenzia delle Entrate in englischer, französischer, deutscher und slowenischer Fassung zu finden ist, ausfüllen und unterschreiben und die auf der Website angegebenen Unterlagen beifügen. Diese Unterlagen sind zusammen mit dem Formular ANR/1 per Post an folgendes Amt zu schicken oder dort direkt abzugeben:
Agenzia Entrate - Centro Operativo di Pescara
Area Controlli - Servizio identificazione non residenti
Via Rio Sparto, n. 21 - 65129 Pescara.
Tel: +39 085 5772245/49/65
Fax: +39 085 5772377
E-Mail: cop.pescara.ivanr@agenziaentrate.it
Wird dagegen ein Steuervertreter bestellt, ist diese Bestellung dem Amt der Steuerbehörde Agenzia delle Entrate mitzuteilen, das für den jeweiligen steuerlichen Wohnsitz des Vertreters zuständig ist.
2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)
35.000 EUR.
2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)
10.000 EUR.
2.6 Kleinunternehmergrenze
85.000 EUR (ab 1.1.2023; vorher: 65.000 EUR).
Bei landwirtschaftlichen Erzeugern, deren Jahresumsatz 2.582 EUR nicht übersteigt, wird die Steuer nicht erhoben.