2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte
Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten:
Finanzamt beim Finanzministerium der Republik Litauen
(Valstybinė mokesčių inspekcija prie Finansų ministerijos)
Vasario 16 .osios str. 15
LT - 2600 Vilnius
Tel.: + 370 5 255 3190
Fax: + 370 5 212 56 04
E-Mail: vmi@vmi.lt
Über die Website der litauischen Steuerbehörden http://www.vid.gov.lv können u.a. Informationen über die Steuergesetze, Erläuterungen zur MwSt und MwSt-Formulare in litauischer Sprache, teilweise aber auch in Englisch abgerufen werden.
Die litauischen MwSt-Vorschriften finden sich auf der Website der Steuerverwaltung (State Tax Inspectorate): www.vmi.lt, oder auch auf der des litauischen Parlaments: www.lrs.lt. Die Rechtsvorschriften sind in der Regel nur in litauischer Sprache verfügbar. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, wie z. B. das MwSt-Gesetz, das ins Englische übersetzt wurde. In englischer Sprache sind auch die Vorschriften für das Ausfüllen des Antragsformulars FR0445 verfügbar, mit dem ausländische, nicht in der EG ansässige Steuerpflichtige MwSt-Erstattungen beantragen können und das durch die Verfügung Nr. 339 der Finanzbehörde beim Finanzministerium der Republik Litauen vom 25.11.2002 genehmigt wurde. Ebenfalls in englischer Sprache verfügbar sind die Vorschriften für das Ausfüllen des Formulars FR0227 zur Anmeldung/Abmeldung ausländischer juristischer Personen als Steuerpflichtige (im Folgenden: Formular FR0227), das durch die Verfügung Nr. VA-52 der Finanzbehörde beim Finanzministerium der Republik Litauen vom 14.6.2005 genehmigt wurde. Das Formular FR0227 liegt auf Litauisch und Englisch vor.
2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer
Bei der MwSt-Registrierung ist nach folgenden Fällen zu unterscheiden:
1) Normale Registrierung
Bewirkt ein ausländischer Unternehmer steuerbare Umsätze in Litauen, muss er sich in Litauen für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Unternehmer, die ausschließlich befreite Umsätze bewirken, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, sofern sie keine befreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen oder befreite Lieferungen von Gegenständen nach der MwSt-Lagerregelung vornehmen. Allgemein gilt ab 1.1.2015 eine Registrierungspflicht, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 45.000 EUR überstiegen hat.
2) Versandhandel
Alle in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Personen, die Gegenstände an in Litauen nicht für MwSt-Zwecke registrierte Personen verkaufen und für die Beförderung der Gegenstände aufkommen, müssen die MwSt-Registrierung beantragen, wenn der Wert dieser Verkäufe im vorausgegangenen oder laufenden Kalenderjahr 35.000 EUR überschreitet. Liegt der Wert der Verkäufe niedriger, kann der Lieferer Litauen zum Ort der Lieferung bestimmen. In diesem Fall muss er sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen und kann die Registrierung frühestens zwei Jahre nach dem Registrierungsdatum wieder beenden.
3) Erwerb
In Litauen nicht für MwSt-Zwecke registrierte Personen, die in Litauen Gegenstände von einem Lieferer erwerben, der in einem anderen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registriert ist, müssen sich in Litauen für MwSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Gesamtwert der Gegenstände im vorangegangenen Kalenderjahr 14.000 EUR übersteigt.
Eine freiwillige Registrierung ist grundsätzlich möglich. Sie kann jedoch frühestens zwei Jahre nach dem Registrierungsdatum wieder beendet werden.
Der Registrierungsantrag ist bei dem örtlichen Finanzamt (Distriktfinanzamt) einzureichen, das für die feste Niederlassung bzw. den Ort, an dem der Steuervertreter niedergelassen und als Steuerpflichtiger registriert ist, zuständig ist.
Die Anschriften und Telefonnummern der örtlichen Finanzämter sind auf der Website der Steuerverwaltung zu finden: www.vmi.lt. Sie können sich auch schriftlich wenden an:
Danas Mikailionis
Leiter der Abteilung Internationaler Informationsaustausch des Finanzamts beim Finanzministerium
Šermukšnių Str. 3,
LT-2600 Vilnius
E-Mail: DMikailionis@vmi.lt
Tel.: (+370˜5) 268 7801
Fax.: (+370˜5) 212 5673
2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer
Ausländische Unternehmer mit fester Niederlassung in Litauen reichen den Antrag auf Registrierung zu MwSt-Zwecken in Litauen über diese feste Niederlassung ein.
Ausländische Steuerpflichtige aus anderen Mitgliedstaaten ohne feste Niederlassung in Litauen müssen sich direkt oder über einen litauischen Steuervertreter für MwSt-Zwecke registrieren lassen.
Nicht in der EU ansässige ausländische Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung in Litauen müssen einen litauischen Steuervertreter bevollmächtigen, sie in Litauen für MwSt-Zwecke registrieren zu lassen.
Zur MwSt-Registrierung und für die Zuteilung einer MwSt-Nummer ist das Registrierungsformular FR0388 auszufüllen und bei der Bezirkssteuerverwaltung einzureichen. Das Formular kann bei den Disktriktfinanzämtern angefordert oder auf der Website www.wmi.lt abgerufen werden.
Neu in Litauen ansässige Personen können sich für die Registrierung zur MwSt bereits im Zeitpunkt der Registrierung im Register für juristische Personen entscheiden. Die Finanzbehörde hat binnen 3 Tagen über die Registrieru...