Michele Schwirkslies, Jean Bramburger-Schwirkslies
In DATEV-Konten sind insgesamt 13 Vorsteuer- und Umsatzsteuerpositionen aufgeführt. Wenn alle diese Positionen in der Bilanz ausgewiesen werden, geht die Übersicht verloren.
5.1 Es gibt keine gesetzlichen Regeln – es kommt auf Ihre Entscheidung an
Damit die Übersicht gewahrt werden kann, sollten bestimmte Konten zusammengefasst werden. Hier gibt es keine Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Maßgebend sind die eigenen Vorstellungen. Sinnvoll ist, wenn die Zahlen, die in der Umsatzsteuererklärung benötigt werden, auch in der Bilanz getrennt ausgewiesen werden. Folgende Positionen reichen aus:
Bezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Umsatzsteuer |
1770 |
3800 |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb |
1772 |
3802 |
Abziehbare Vorsteuer |
1570 |
1400 |
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb |
1572 |
1402 |
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (mit 1/11 Vorauszahlung) |
1780/1781 |
3820/3830 |
5.2 Schritt-für-Schritt – wie vorgegangen werden kann
Vorgehensweise:
- Zuerst die Konten auswählen, die später in der Bilanz gezeigt werden sollen.
- Dann die Salden der anderen Konten auf diese Konten umbuchen. Um die Kontenbewegungen nachvollziehen zu können, sollte eine Umbuchungsliste erstellt werden.
Die Konten bzw. das Ergebnis auf der Passivseite ausweisen, wenn sich insgesamt noch eine Umsatzsteuerschuld ergibt. Bei einem Erstattungsanspruch die Konten bzw. das Ergebnis auf der Aktivseite ausweisen.
Umsatzsteuererstattung und -nachzahlung – Jahreserklärung/Umsatzsteuervoranmeldung
Ergibt sich zwar aus der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Erstattung, muss der Unternehmer für den Voranmeldungszeitraum Dezember (Fälligkeit am 10. Januar des Folgejahres) jedoch eine Umsatzsteuerzahllast im Folgejahr an das Finanzamt entrichten (und ist diese Umsatzsteuervorauszahlung höher als die Erstattung aus der Jahreserklärung), ergibt sich im Saldo eine Umsatzsteuerverbindlichkeit für das laufende Jahr.
Ergibt sich aus der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Nachzahlung, erwartet der Unternehmer für den Voranmeldungszeitraum Dezember (Fälligkeit am 10. Januar des Folgejahres) jedoch eine Erstattung zur Umsatzsteuer (und ist diese Umsatzsteuererstattung höher als die Nachzahlung aus der Jahreserklärung), ergibt sich im Saldo eine Umsatzsteuerforderung an das Finanzamt, welche auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Bei dem Ausweis der Umsatzsteuer des laufenden Jahres auf der Aktiv- oder Passivseite handelt es sich um ein Bestandskonto, welches in das Folgejahr vorgetragen werden muss. Erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem betrieblichen Bankkonto der Erstattung aus der Jahreserklärung oder der Zahlung der Nachzahlung aus der Jahreserklärung gleicht sich das Bestandskonto aus.
5.3 Erlösaufteilung nach Steuersätzen in der Umsatzsteuererklärung
In der Umsatzsteuererklärung müssen die Erlöse für Lieferungen und sonstige Leistungen nach Steuersätzen aufgeteilt werden. Außerdem muss der Eigenverbrauch gesondert ausgewiesen werden:
- Diese Differenzierung entspricht nicht der Aufteilung der Umsatzsteuerkonten in der Buchführung.
- Die gewünschte Differenzierung wird erreicht, wenn im Rahmen des Jahresabschlusses die Erlöskonten entsprechend zusammengestellt werden.
- Die Umsatzsteuer wird dann unabhängig von den Daten in der Buchführung berechnet.
Das Ergebnis dieser Berechnung muss dann mit der Summe der Umsatzsteuer in der Buchhaltung übereinstimmen. Eventuelle Rundungsdifferenzen werden bei der eigenen Berechnung korrigiert.
Zusammenfassung beim Abschluss der Konten
Die nicht mehr benötigten Konten weisen nach den Umbuchungen jeweils den Saldo 0 EUR aus. Die verbliebenen Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten werden auf der Passivseite der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
|
Umsatzsteuer |
39 439,81 EUR |
+ |
Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe |
4 250,00 EUR |
- |
abziehbare Vorsteuer |
19 443,58 EUR |
- |
Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb |
4 250,00 EUR |
- |
1/11 Vorauszahlung |
1 285,00 EUR |
- |
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen |
16 573,80 EUR |
= |
Umsatzsteuerschuld zum 31.12. |
2 137,43 EUR |
Buchungssatz:
Umsatzsteuer-Zahlungen |
|
an Verbindlichkeiten (USt Nov.-Dez.) |
Vorteil:
Der Gesamtbetrag kann unmittelbar in die Umsatzsteuererklärung übernommen werden. Die Summe von Umsatzsteuervorauszahlung und 1/11 Vorauszahlung als Vorauszahlungssoll werden in die Umsatzsteuerjahreserklärung eingetragen.
Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus dem bzw. den Vorjahren werden getrennt ausgewiesen. Soweit das Abschlussprogramm alle Umsatzsteuerverbindlichkeiten in einer Summe auswirft, sollten die Beträge in einer Vorspalte aufgegliedert werden.
Zahlung bzw. Erstattung aus der Umsatzsteuervoranmeldung im Folgejahr
Unternehmer Hans Groß zahlt die Umsatzsteuervorauszahlung für November 01 i. H. v. 3.500 EUR im Januar 02. Für den Monat Dezember 01 erhält er eine Umsatzsteuererstattung i. H. v. 1.500 EUR, die im Februar 02 eingeht.
Buchungsvorschlag: Umsatzsteuervorauszahlung in 01
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1780/3820 |
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen |
3.500 |
1797/3860 |
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer |
3.500 |
Buchungsvorschlag: Umsatzsteuererstattungsbetrags in 01
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnun... |