Bis zum Eintreten der Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheides (Jahressteuererklärung) kann die Option zur Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer widerrufen werden. Sobald der Steuerbescheid Bestandskraft erlangt hat, d. h. die Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen den Umsatzsteuerbescheid formell nicht mehr gegeben ist, weil die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann die Option zur Umsatzsteuerpflicht nicht mehr widerrufen werden.

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