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Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.2 Inhalt der Erklärung

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraums angeben. Soweit in diesem Besteuerungszeitraum eine Verwendungsänderung bei Gegenständen oder sonstigen Leistungsbezügen seines Unternehmensvermögens vorgekommen ist, für die eine Vorsteuerberichtigung[1] vorzunehmen ist, ist auch der Berichtigungsbetrag in der Umsatzsteuererklärung aufzunehmen.

In der Umsatzsteuererklärung hat der Unternehmer alle relevanten Vorgänge seines gesamten Unternehmens (Unternehmenseinheit) in einem einheitlichen Vordruck zu erklären.

 
Wichtig

Ein Unternehmer hat nur ein Unternehmen

Ein Unternehmer kann immer nur ein umsatzsteuerrechtliches Unternehmen haben.[2] Unabhängig davon, ob der Unternehmer ertragsteuerrechtlich völlig unterschiedliche Einkommensarten realisiert und unterschiedliche "Betriebe" unterhält, stellt alles dies immer ein einheitliches – auch grenzüberschreitendes – Unternehmen dar. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Anwendung von umsatzbezogenen Vereinfachungsregelungen (z. B. Kleinunternehmerbesteuerung oder Anwendung der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) oder um die Beurteilung von Leistungen innerhalb des einheitlichen Unternehmens geht (diese Leistungen sind als Innenumsätze nicht steuerbar).

Dies gilt auch für alle Vorgänge, die im Rahmen eines Organkreises[3] ausgeführt werden.

 
Wichtig

EuGH bestätigt nationale Rechtsfolge bei Innenumsätzen

Nachdem der EuGH[4] 2022 grundsätzlich die nationale Umsetzung bei der ...

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