Schließlich sind folgende Vorgänge außerhalb des UmwStG geregelt:
- Realteilung von Personengesellschaften nach § 16 Abs. 3 EStG[1],
- - Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils sowie die Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen nach § 6 Abs. 3 EStG[2],
- Überführung und Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in eine Personengesellschaft nach § 6 Abs. 5 EStG[3], wenn die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt.
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