3.1 Betriebliche Aspekte
Die betrieblichen Aspekte werden in den Normen Systemen EMAS und der ISO 14000-Familie beschrieben:
EMAS
EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. EMAS ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt.
ISO 14000
Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie enthält weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, u. a. zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden.
Weitere wichtige Normen in diesem Zusammenhang sind:
- ISO 14001 Umweltmanagementsysteme – Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung
- ISO 14004 Umweltmanagementsysteme– Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente.
- DIN EN ISO 14010 Leitfäden für Umweltaudits – Allgemeine Grundsätze
- DIN EN ISO 14024 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Umweltbezogene Kennzeichnung vom Typ I – Grundlagen und Verfahren
- DIN EN ISO 14031 Umweltmanagement – Umweltleistungsbewertung – Leitlinien
- DIN EN ISO 14040 Umweltmanagement – Ökobilanz – Prinzipien und allgemeine Anforderungen
- DIN EN ISO 14041 Umweltmanagement – Ökobilanz – Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens sowie Sachbilanz
- DIN EN ISO 14042 Umweltmanagement – Ökobilanz – Wirkungsabschätzung
- DIN EN ISO 14043 Umweltmanagement – Ökobilanz – Auswertung
Darüber hinaus gibt es folgende wichtige Technische Regeln (TR) mit wertvollen Hinweisen:
- ISO/TR 14025 (Umweltkennzeichnungen und -deklarationen), Umweltkennzeichen geben dem Verbraucher Auskunft über die Umweltqualität von Produkten.
- ISO/TR 14032 (Umweltmanagement – Beispiele für Umweltleistungsbewertung). In dieser Regel werden Beispiele zur Anwendung der DIN EN ISO 14031 bereitgestellt. In Vordergrund steht die Ermittlung von Kennzahlen (z. B. Energie, Wasser) zur Bewertung der Umweltleistung.
- ISO/TR 14049 (Umweltmanagement – Ökobilanz – Anwendungsbeispiele zu ISO 14041) Hier werden insbesondere Ausführungen und Erläuterungen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie zur Sachbilanz bereitgestellt.
3.2 Umweltgerechte Gestaltung von Produkten
Umweltforderungen an Produkte sind z. B. in folgenden Normen enthalten:
ISO/TR 14062 "DFE" (Design for Environment): Diese Vorlage enthält Konzepte und den aktuellen Umsetzungsstand der Produktgestaltung und -entwicklung in den Unternehmen.
REACH Die Verordnung der EG ist eine EU-Chemikalienverordnung. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
WEEE Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist eine EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge von Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen von Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
RohS Die EG-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)) in Geräten und Bauteilen. Ziel der Richtlinie ist die Beschränkung dieser Inhaltsstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl.: Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances; deutsch:"Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe") bezeichnet.
KrWG Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen sowie insbesondere das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen zu fördern.
ChemVerbotsV Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt Beschränkungen beim Inverkehrbringen und die Verbote von bestimmten gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) für den allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Beschränkungen und Verbote, die überwiegend dem Arbeitsschutz dienen, werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) behandelt.
Die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen müssen in jedem Fall erfüllt werden. Ob eine Zertifizierung nach einem Umweltsystem (ISO14001) vorgenomme...