Die folgenden Aufwendungen sind nicht beruflich veranlasst:

  • Kosten für die Ausstattung der neuen Wohnung,
  • Verkaufsverluste bei Verkauf am früheren Arbeitsort,
  • Vorfälligkeitsentschädigungen,
  • Kosten eines Maklers für die Vermittlung von Wohneigentum, auch nicht bis zu der Höhe, die bei der Vermittlung einer Mietwohnung angefallen wäre,
  • Renovierungskosten der neuen Wohnung sowie
  • Abstandszahlungen an den bisherigen Mieter der neuen Wohnung.

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