Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Christian Hornbach
Informationsfunktion
Aus der oben genannten allgemeinen Zielsetzung der Sanierungsfähigkeitsprüfung lässt sich ableiten, dass die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit neben einer reinen Informationsfunktion insb. eine Schadensbegrenzungsfunktion und eine Unternehmenserhaltungsfunktion besitzt.
Schadenbegrenzungsfunktion
Krisenmanagement — Unternehmensfortführung im Konkurs, 1992, S. 140 (Diss.).
Als Schadensbegrenzungsfunktion wird die Vermeidung der Fehlleitung von Kapital in aussichtslose Sanierungsvorhaben bezeichnet. In einer Krisensituation stehen die Eigen- und Fremdkapitalgeber häufig vor der Entscheidung, ob das bestehende Kapitalengagement durch weiteres Kapital ergänzt oder ob auf die Zuführung von neuem Kapital verzichtet werden soll. Durch eine umfassende Überprüfung der Sanierungsfähigkeit soll die Zuführung von weiterem Kapital in nicht sanierungsfähige Unternehmen verhindert und damit der Verlust der Kapitalgeber maximal auf das bereits bestehende Engagement begrenzt werden. Allgemeiner formuliert bewirkt die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit die rechtzeitige Zerschlagung von nicht mehr am Markt existenzfähigen Unternehmen, damit diese nicht durch erfolglose Sanierungsmaßnahmen auf Kosten Dritter (z. B. auch der Allgemeinheit) künstlich am Leben erhalten werden.
Unternehmenserhaltungsfunktion
Demgegenüber wird als Unternehmenserhaltungsfunktion die Erhaltung und Sanierung potenziell existenz- und leistungsfähiger Unternehmen bezeichnet. Die intensive Überprüfung der Sanierungsfähigkeit soll verhindern, dass bei prinzipiell sanierbaren Krisenunternehmen aufgrund einer unzureichenden Prüfung der Sanierungsalternativen auf die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen verzichtet wird. Mit anderen Worten soll mit der Sanierungsfähigkeitsprüfung bewirkt werden, dass ein potenziell fortführungsfähiges Krisenunternehmen saniert wird und kein wirtschaftlich überlebensfähiges Unternehmen aufgrund der Unterlassung von aus ökonomischer Perspektive gerechtfertigten Sanierungsmaßnahmen aus dem Leistungs- und Wirtschaftsprozess ausscheiden muss. Die Fortführung des Unternehmens bedeutet gleichzeitig die Erhaltung der weitreichenden unternehmerischen Beziehungsgeflechte und der Arbeitsplätze.