2.1 Planung der Leistung
Ausgangspunkt der Leistungsplanung ist immer der Absatzplan, der im QUATTRO für die vier Produkte P 1 bis P 4 aus den Ausgangsdaten (vgl. Abb. 3) ersichtlich ist. Die Aufteilung auf die vier Kunden K 1 bis K 4 dient einer späteren Kundenerfolgsrechnung, ist für die Leistungsplanung jedoch ohne Bedeutung.
Aus den Zahlen des Produktionsplanes (vgl. Abb. 3) kann man erkennen, dass keine Lagerbestandsveränderungen geplant werden. Die Absatzzahlen sind mit den Produktionszahlen identisch. Lediglich beim Produkt 1 steht einem Absatz von 400 St./Mo. eine Produktion von 1.200 St./Mo. gegenüber. Dies ist jedoch nicht auf einen geplanten Bestandsaufbau zurückzuführen, sondern auf jenen Bedarf, der durch den Wiedereinsatz von jeweils 2 Stück von P 1 bei der Montage von P 2 entsteht (vgl. Arbeitsplan/Stückliste in Abb. 3).
Für die beiden Kostenstellen der Fertigung sehen Sie die Planleistung in Abb. 1.
Plan |
St./Mo. |
Std./St. KSt. C |
Std./St. KSt. D |
Std./Mo. KSt. C |
Std./Mo. KSt. D |
P 1 |
1.200 |
0,75 |
|
900 |
|
P 2 |
400 |
|
1,50 |
|
600 |
P 3 |
200 |
0,50 |
1,25 |
100 |
250 |
P 4 |
460 |
|
2,50 |
|
1.150 |
Summe |
|
|
1.000 |
2.000 |
Abb. 1: Ermittlung der Planbezugsgrößenmengen der primären Kostenstellen
Retrograde Planung der innerbetrieblichen Leistung
Für die beiden Hilfskostenstellen kann nun die Planleistung retrograd aus den Planleistungen der beiden Fertigungsstellen ermittelt werden. Dazu ist einerseits erforderlich, den spezifischen Bedarf an z.B. Energie pro Fertigungsstunde zu planen, andererseits aber zu berücksichtigen, dass die beiden Hilfskostenstellen auch gegenseitige Lieferverpflichtungen haben. Abbildung 2 zeigt diese Ermittlung.
Plan |
Bz.Gr./Mo. |
KWh/Std. Kost. A |
HW-Std./Bz.Gr. Kost. B |
Bedarf an KWh von Kost. A |
Bedarf an HW-Std. von Kost. B |
Kost. A |
398 |
- |
0,025 |
- |
10 |
Kost. B |
160 |
0,050 |
- |
8 |
- |
Kost. C |
1.000 |
0,150 |
0,05 |
150 |
50 |
Kost. D |
2.000 |
0,120 |
0,05 |
240 |
100 |
Summe |
|
|
398 |
160 |
Abb. 2: Ermittlung der Planbezugsgrößenmengen der sekundären Kostenstellen
Die gegenseitige Lieferverpflichtung führt zu einer gewissen Komplexität: Während der Bedarf der Empfänger-Kostenstellen C und D einfach zu ermitteln ist, fehlen für die beiden Hilfskostenstellen ja noch die Planbezugsgrößenmengen! Nur ein simultaner Ansatz oder – in der Praxis der Standardsoftwareentwicklung mit Erfolg eingesetzt – eine Iterationsrechnung kann dieses Problem lösen.
Da dieses Problem in weiterer Folge immer wieder auftritt, soll im folgenden die Lösung mittels eines Gleichungssystems dargestellt werden, wobei x für die Planbezugsgrößenmenge der Energiestelle A und y für die Planbezugsgrößenmenge der Hilfsbetriebsstelle B steht:
x = 150 + 240 + 0,050 y y = 50 + 100 + 0,025 x y = 150 + 0,025 (390 + 0,050 y) y = 150 + 9,75 + 0,00125 y y = 160 HW-Std./Monat x = 398 kWh/Monat |
Eine Besonderheit bei der Bezugsgrößenwahl bietet die Kostenstelle A – Energiestelle. Hier wurde für die geplanten fixen Kosten eine eigene Bezugsgröße, genannt VE (Verrechnungseinheiten), definiert. Dies erlaubt eine vom proportionalen Leistungsgeflecht völlig unabhängige Verteilung der Fixkosten auf die Empfängerkostenstellen. Bei der Kostenstelle B – Hilfsbetrieb wurde auf eine eigene Bezugsgröße für die Fixkosten, schon allein wegen der geringen Höhe derselben, verzichtet. In diesem Fall folgen die Fixkosten der geplanten Leistungsverteilung und damit den proportionalen Kosten der Senderstelle.
Abb. 3: Ausgangsdaten des Planungssystems QUATTRO
2.2 Planung der Kosten
Nachdem für alle vier Kostenstellen die gewünschte Leistung in Form der Planbezugsgrößenmengen ermittelt wurde, kann nun die Planung der primären Kosten, also aller benötigten externen Ressourcen durchgeführt werden (vgl. Abb. 4). Unter Beachtung der gebotenen Wirtschaftlichkeit werden zunächst – wo immer das möglich ist – die Einsatzmengen geplant und anschließend mit Festpreisen (Standardpreisen) bewertet.
Unter der Annahme, dass auf der Fertigungskostenstelle C ein Werker zwei Maschinen bedient, würde der Ansatz für den Fertigungslohn lauten:
1.000 Masch. Std./2 Masch. je Werker * 14,12 EUR/Std. = 7.060 EUR |
oder für die Fertigungskostenstelle D, die eine Montagestelle verkörpert:
2.000 Ftg. Std./1 Werker je Arbeitsplatz * 12,94 EUR/Std. = 25.880 EUR |
Für Lohnnebenkosten, Urlaub und Krankheit wird eine kalkulatorische Quote von 70 % auf den Anwesenheitslohn gerechnet, die (gerundet) bei
und bei
Kostenstelle D 18.120 EUR |
beträgt.
Da die Fertigungslöhne nur gerechtfertigt sind, wenn entsprechende Stunden geleistet werden, sind sie voll proportional zur Bezugsgröße geplant. Der Sozialaufwand folgt diesem Grundsatz.
Die weiteren Planpositionen an primären Kosten für SBK (Sonstige Betriebskosten) und Kapitalkosten sind angenommene Werte, die auch einer Kostenauflösung nach proportionalen und fixen Bestandteilen unterzogen werden.
Für die Planung der sekundären Kosten, also der Leistungen, die von anderen Kostenstellen in Anspruch genommen werden, liegen die Leistungsdaten ja schon vor (siehe oben). Den strikten Prinzipien einer Grenzplankostenrechnung folgend, ...