Cornelia Putzhammer, Prof. Dr. Andreas Klein
Beurteilung des GKV
Ein Vorteil des Gesamtkostenverfahrens ist der einfache rechnerische Aufbau, der der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ohne den neutralen Bereich entspricht und somit leicht in das Kontensystem der Finanzbuchhaltung integriert werden kann. Darüber hinaus ist dieser Aufbau insofern von Vorteil, als sich die Gesamtkosten direkt aus der Kostenartenrechnung entnehmen lassen.
Demgegenüber ist von Nachteil, dass die Erfassung der Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigfabrikaten monatlich und durch körperliche Inventuren oder laufende Aufzeichnungen der Zu- und Abgänge erfolgen muss. Vor allem bei Mehrproduktfertigung kann die Erfassung der Bestände sehr aufwändig sein und es können dabei Erfassungsfehler auftreten. Kritisch zu beurteilen ist außerdem der Aussagewert der Betriebsergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren. Ein Unterschied zur Gewinn- und Verlustrechnung der Finanzbuchhaltung lässt sich lediglich darin sehen, dass der Erfolg um die neutralen Erfolgspositionen und um die kalkulatorischen Abgrenzungspositionen bereinigt wurde. Der entscheidende Nachteil des Gesamtkostenverfahrens ist also darin zu sehen, dass nicht erkennbar ist, in welchem Umfang die verschiedenen Produkte zur Erzielung des Periodenerfolges beitragen. Erkenntnisse für die Sortimentsplanung und die Absatzsteuerung können so nicht gewonnen werden.
Beurteilung des UKV
Den Mängeln des Gesamtkostenverfahrens soll das Umsatzkostenverfahren begegnen, indem sowohl die Umsatzseite als auch die Kostenseite nach dem gleichen Gliederungsprinzip aufgeführt werden. Die Gliederung der Kosten nach Kostenträgern bietet gute Möglichkeiten zur Analyse der betrieblichen Verhältnisse. Da die Kosten und die Erlöse auf die Produktart bezogen sind, kann man erkennen, welches Produkt das Betriebsergebnis wie und in welchem Ausmaß beeinflusst hat. Der Aussagegehalt hängt aber ganz wesentlich davon ab, ob das zugrunde liegende Kostenrechnungssystem auf Voll- oder Teilkostenbasis arbeitet. Für dispositive Zwecke ist es erforderlich, das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis durchzuführen, d.h., die fixen Kosten sind, wie bereits dargestellt, nicht den einzelnen Produkten zuzuordnen, sondern es werden für die einzelnen Produktarten Deckungsbeiträge ermittelt. Hieraus lassen sich produktbezogene Erfolgsanalysen ableiten (z.B. Programmauswahl, Entscheidungen für die Produktions- und Absatzplanung). Da keine Bestandsrechnung der Halb- und Fertigfabrikate und somit keine Inventur erforderlich ist, ist der Erfolg für kürzeste Zeiträume (bei Bedarf sogar "täglich") feststellbar. Das Umsatzkostenverfahren eignet sich außerdem sehr gut für Mehrproduktbetriebe.
Anwendungsgebiete beider Verfahren
Welches der beiden Verfahren in welchen Situationen bzw. Unternehmen zur Anwendung kommen soll, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Obwohl im deutschsprachigen Raum das Umsatzkostenverfahren gemäß Bilanzrecht prinzipiell möglich ist, wird die Rechnungslegung hier traditionell eher nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Durch die Harmonisierung der internen und externen Rechnungslegung, die wertorientierte Berichterstattung sowie die Anforderung der Abschlusserstellung nach internationalen Standards wie US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) oder IAS (International Accounting Standards) gewinnt das Umsatzkostenverfahren jedoch zunehmend auch in der externen Berichterstattung an Bedeutung. Das Gesamtkostenverfahren ist jedoch wegen seiner einfachen Handhabung für kleine Betriebe zunächst besser geeignet.