Bei allen Planungsaktivitäten werden Annahmen getroffen, die sich aus der bisherigen Situation, den Vorgaben der Unternehmensleitung und neuen Gegebenheiten zusammensetzen. Das betrifft z. B. das vorhandene Personal, die Dienstleistung der Verwaltung und die Ausstattung mit Maschinen, Fahrzeugen und anderen notwendigen Gegenständen. Diese in jedem Teilplan anfallenden Annahmen werden in Nebenplänen gesammelt.
Annahmen aus der Fertigung
Die vom Vertrieb des Glasherstellers geplanten Produktionsmengen können in der Fertigung erfüllt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich für die Herstellung das notwendige Personal einsetzen lässt. Das bedeutet, dass zwei Mitarbeiter zusätzlich beschäftigt werden und zumindest an einem Arbeitsplatz zeitversetzt gearbeitet wird. Diese Informationen gehen in die Personalplanung. Gleichzeitig muss die Kapazität der Öfen in der Fertigung erhöht werden. Ein zusätzlicher Ofen muss bspw. ab Mitte des Jahres zur Verfügung stehen, um die geplanten Mengen auch herstellen zu können. Diese Anforderung geht in den Investitionsplan.
Bevor die Fertigungsleitung ihren Produktionsplan mit den obigen Voraussetzungen abgegeben hat, wurden die Möglichkeiten der Erfüllung dieser Voraussetzungen geprüft. Die Investition war bereits durch die Unternehmensleitung vorgesehen. Die Personalausweitung stellt laut Aussage des Personalchefs keine Probleme dar. Diese frühzeitige Abstimmung erspart eine spätere Rückkopplung mit notwendiger neuer Planung, falls die Voraussetzungen nicht erfüllbar wären.
Personalplan
Der Personalplan übernimmt aus den vorgelagerten Teilplänen den Bedarf an Mitarbeitern und prüft die Möglichkeit, diesen zu erfüllen. Dabei spielt sowohl die Mitarbeiterbeschaffung als auch deren Freisetzung eine Rolle. In einer zweiten Komponente muss die Personalabteilung die Löhne und Gehälter des Personalstammes planen. Dazu kommen weitere Parameter wie der durchschnittliche Krankenstand oder die Feiertagszahlungen.
Investitionsplan
Der Investitionsplan sammelt Anforderungen aus Teilplänen, in denen Anschaffungen vorgeschlagen werden. In der Regel handelt es sich um Investitionen in Kapazitätsausweitungen oder Ersatzbeschaffungen. Zum Investitionsplan gehört allerdings auch die Desinvestition von Wirtschaftsgütern, die nicht mehr benötigt werden.
Verwaltungsleistungen
Ein Bestandteil aller Pläne ist weiterhin die Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen. Die Buchhaltung muss funktionieren, Versicherungen sind gefragt oder die IT-Unterstützung ist zu gewährleisten. Diese Leistungen, dazu gehört auch die der Kostenrechnung, werden im Verwaltungsplan aufbereitet und mit den erwarteten Kosten versehen.