Überblick

Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten. Regelungen zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wurden im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten, UrhDaG) festgelegt.

Die Reform hat folgende Ziele:

  • Kreative und Verwerter sollen fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden.
  • Künstler bekommen unmittelbare Zahlungsansprüche gegen die Plattformen.

Zudem war die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet.

 

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