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Ebenso kann ein Beirat aus rein repräsentativen Gründen gebildet und zu Werbezwecken nach außen eingesetzt werden.[1] In diesen Konstellationen wird ein Beirat mit in Wissenschaft, Politik oder im Markt bekannten Namen besetzt, um z. B. bei potentiellen Kunden durch die Bezugnahme auf die Namen der Beiratsmitglieder den Anschein besonderer Kompetenz zu erwecken.

[1] Hofbauer, Die Kompetenzen des (GmbH-)Beirats, 1996, S. 70.

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