BMF, Schreiben v. 31.3.2008, IV C 4 - S 2223/07/0018, BStBl I 2008, 565

Die im Bundessteuerblatt (2008 Teil I S. 4) veröffentlichten neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem 1.1.2007 zu verwenden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 31.12.2008 noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18.11.1999, BStBl 1999 I S. 979 und BMF-Schreiben vom 7.12.2000, BStBl 2000 I S. 1557) weiter verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1.1.2007 erforderlichen, rein redaktionellen Anpassungen können vom Spendenempfänger selbstständig vorgenommen werden.

 

Normenkette

EStG § 10b;

EStDV § 50 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2008, 565

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